Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße

In der Straßenakte zur Thurner Straße befindet sich eine Email des Abschnittsleiters Heinz-Peter Rüttgen des Verkehrsdienstes Köln. Bitte schicken Sie mir diese E-Mails und zugehörige Korrespondenz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    210,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Straßenakte zur Thurner Straße befindet sich eine Email des Abschnittsleiters [geschwärzt] des Verkehrsdienstes Köln. Bitte schicken Sie mir diese E-Mails und zugehörige Korrespondenz. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290462 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Guten Tag, Haben Sie meine Anfrage erhalten? Laut Handbuch für sie Stadtverwaltung der Stadt Köln sollen Bearbeit…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
14. November 2023 11:37
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Haben Sie meine Anfrage erhalten? Laut Handbuch für sie Stadtverwaltung der Stadt Köln sollen Bearbeitungszeiten von über drei Wochen rechtzeitig kommuniziert werden, unter Angabe des Verzögerungsgrundes. Bitte senden Sie mir einen Zwischenbericht zu meiner Anfrage vom 19.10.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülhei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
21. November 2023 07:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße“ vom 18.10.2023 (#290462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße“ [#290462]
Datum
21. November 2023 12:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290462/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Köln seit einem Monat trotz Nachfrage nicht auf meine Anfrage reagiert. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist ist bereits verstrichen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290462.pdf Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße“ [#290462]
Datum
21. November 2023 13:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14-209.2.3.2.3-8443/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.10.2023 an die…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.2.3-8443/23 Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße#290462
Datum
23. November 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
14-209.2.3.2.3-8443/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.10.2023 an die Stadt Köln auf Zugang Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße Sehr << Antragsteller:in >> der Vorgang wird hier im Referat 14 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Bitte senden Sie mir noch die Informationen zu aus welcher sich die beantragte Korrespondenz ergibt bzw. wo ich diese finden kann. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die Vermittlung. Die Korrespondenz habe ich während …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 14-209.2.3.2.3-8443/23 Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße#290462 [#290462]
Datum
23. November 2023 10:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die Vermittlung. Die Korrespondenz habe ich während einer Akteneinsicht vor Ort in die erwähnte Straßenakte entdeckt. Da es mir in der Akteneinsicht damals jedoch in ein anderes Verfahren ging, habe ich mich nicht auf diese Korrespondenz konzentriert. Die Korrespondenz benötige ich für eine Bürgereingabe an die Bezirksvertretung Mülheim. Ich möchte eine Verkehrsberuhigung in der Thurner Straße erreichen und die illegal abgestellten Gehwegparker sind eine Gefahr für schwache Verkehrsteilnehmer. Der Verkehrsdienst hat in der Korrespondenz die Straßenverkehrsbehörde um Hilfe gebeten. Der Abschnittsleiter des zuständigen Mülheimer Abschnitts des Verkehrsdienstes sieht sich und seine Mitarbeiter nicht in der Lage gegen die Gehwegparker vorzugehen. Das Straßenverkehrsamt jedoch lehnt eine Intervention seinerseits ab. Jetzt möchte ich diese Intervention in die Politik zur Entscheidung bringen. Hier ist ein Hilfegesuch der höchsten zuständigen Führungskraft ausschlaggebend für eine positive Entscheidung für meine Bürgereingabe. Die Straßenakte ist ein Ordner mit ausgedruckten Dokumenten, hauptsächlich E-Mails, aber auch Machbarkeitsstudien zu Neubauten von Teilen einer Schule aus Brandschutzgründen. Ein Dokument darin sind die von mir in einer anderen IFG Anfrage angeforderten Statistiken über Unfälle in der Thurner Straße, die die Polizei Köln an die Stadt Köln lieferte. Hier vermitteln Sie ebenfalls unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22. Die Straßenakte ist überschaubar groß, es handelt sich um eine Wohnstraße und ist nicht vergleichbar mit Ausfallstraßen wie beispielsweise der Bergisch Gladbacher Straße. Das angefragte Dokument ist sehr schnell zu finden, es sind dort lediglich Personen genannt, die nach § 9 (3) a) IFG NRW deren Namen nicht geschwärzt werden müssen und Ausschlussgründe sehe ich keine. Daher gehe ich von einer Bearbeitungszeit von unter 15 Minuten aus. Ich hoffe meine Ausführungen haben Ihnen geholfen. Bei weiteren Fragen oder bei Klärungsbedarf stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 19.10.2023 stellen Sie einen Antrag nach dem Inform…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
24. November 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 19.10.2023 stellen Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und bitten um die Zusendung der Korrespondenz des Abschnittsleiters vom Verkehrsdienst der Stadt Köln (Köln-Mülheim) aus der Straßenakte Thurner Straße in Köln-Dellbrück. Nach erster Sichtung des vorhandenen Datenmaterials möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung der von Ihnen gewünschten Auskunft mit einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, insbesondere, da zusätzlich gemäß § 10 Abs. 2 IFG NRW Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen. Dabei entstehen Kosten, die wir Ihnen nach dem Gebührentarif zur allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) in Rechnung stellen werden. Nach dem Gebührentarif 1.3.3 können wir in diesem Fall eine Gebühr von 10 Euro bis 1000 Euro erheben. Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren beträgt für Beschäftigte der Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst 70 Euro je Stunde (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -56-26.08.09 – vom 17.04.2018). Die voraussichtliche Höhe der anfallenden Kosten für diesen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand kann zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden und könnte durchaus den maximal anzusetzenden Höchstbetrag erreichen. Begründung: Bei der Thurner Straße in Köln-Dellbrück liegt ein umfangreicher 10-jähriger Aktenbestand in nicht digitaler Form vor. Um die von Ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen, müsste dieser Aktenbestand komplett händisch durchgesehen und die Dokumente entsprechend § 9 IFG NRW zum Schutz personenbezogener Daten bearbeitet werden. Hierdurch entsteht ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand, der nur geschätzt werden kann. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die voraussichtlichen Kosten anerkennen. Sobald uns Ihre Antwort vorliegt, wird Ihr Antrag bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank, dass Sie doch noch auf meine Anfrage antworten. Mit ist der Umfang der Straßenakte der T…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
24. November 2023 09:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank, dass Sie doch noch auf meine Anfrage antworten. Mit ist der Umfang der Straßenakte der Thurner Straße in Köln Dellbrück von einer Akteneinsicht bekannt. Mir wurde ein einzelner Aktenordner präsentiert, der nur teilweise gefüllt war. Daher kann ich Ihnen sagen, dass ich nur einen geringfügigen Arbeitsaufwand von maximal 15 Minuten erwarte. Darüber hinaus sind keine schützenswerten Personendaten in den angefragten Dokumenten vorhanden. Nach § 9 Abs. 3 lit. a IFG NRW sind Personendaten von Amtsträgern, die am Vorgang beteiligt waren, nicht schützenswert. "Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a)die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat" Da die Bearbeitungsfrist meiner Anfrage bereits verstrichen ist und auch die LDI NRW bereits vermittelnd tätig werden musste, erwarte ich auch ein Entgegenkommen Ihrerseits. Bitte schätzen Sie doch Mal konkret den Aufwand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Stadt Köln hat mir nun endlich den Eingang bestätigen können und…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 14-209.2.3.2.3-8443/23 Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße#290462 [#290462]
Datum
24. November 2023 10:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Stadt Köln hat mir nun endlich den Eingang bestätigen können und droht nun mit extrem hohen Kosten. Es sei wahrscheinlich, dass bis zu 1000€ anfallen werden. Ich werte dieses Vorgehen als Einschüchterung, die mir mein Recht auf Informationsfreiheit nehmen soll. Ferner denke ich, dass die Art und Weise der Informationsaufbewahrung ein Grund ist, weshalb IFG Anfragen aufwendig sein können. Hier ist es jedoch die Pflicht der Behörde Akten entsprechend so zu führen, dass der Aufwand minimiert wird. Oder die Behörde muss die Kosten entsprechend selber tragen. Ich bitte Sie noch einmal zwischen mit und der Stadt Köln zu vermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beschriebene Akte umfasst nach ersten Schätzungen ca. 160 …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
28. November 2023 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beschriebene Akte umfasst nach ersten Schätzungen ca. 160 Seiten. Um die von Ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen, müsste dieser Aktenbestand komplett händisch durchgesehen und die Dokumente gegebenenfalls entsprechend § 9 IFG NRW zum Schutz personenbezogener Daten bearbeitet werden. Hierdurch entsteht ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand, der nur geschätzt werden kann. Sie baten zudem vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für die Zurverfügungstellung der angefragten Informationen. Diese belaufen sich schätzungsweise auf 210 Euro. Ein konkreter Voranschlag zur Gebührenermittlung erfolgt aufgrund des Personalbedarfs nicht. Der Gebührenbetrag ist auf Basis des IFG NRW i.V.m. VerwGebO. NRW und einem erfahrungsgemäßen Arbeitsaufwand einer Arbeitskraft der Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, (ehemals gehobener Dienst). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine konkrete Aufstellung der Gebühren aufgrund der personellen Kapazitäten erst im Gebührenbescheid erfolgen kann. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die voraussichtlichen Kosten anerkennen. Sobald uns Ihre Antwort vorliegt, wird Ihr Antrag bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Auch wenn ich erhebliche Zweifel an Ihrer Schätzung habe halte ich ab meinem Antrag fest. Da die Bea…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
28. November 2023 13:17
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Auch wenn ich erhebliche Zweifel an Ihrer Schätzung habe halte ich ab meinem Antrag fest. Da die Bearbeitungsfrist bereits verstrichen ist, freue ich mich auf eine schnelle Antwort. Ich behalte mir vor gegebenenfalls einen Gebührenbescheid gerichtlich prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290462/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Bestätigung. Wir werden Ihren Antrag so schnell wie…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
30. November 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Bestätigung. Wir werden Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Die abschließende Bearbeitung wird jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald wir Ihren Antrag abschließend bearbeitet haben, werden wir Ihnen die geforderten Informationen und den Gebührenbescheid zukommen lassen. Eine zeitliche Angabe ist aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Anträgen derzeit nicht möglich. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülhei…
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Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
21. Dezember 2023 16:34
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße“ vom 18.10.2023 (#290462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Es ist mir nicht verständlich, wie es mehr als zwei Monate dauern kann zwei E-Mails aus dem Postfach von Herrn Rüttgen weiterzuleiten. Die haben eine gesetzliche Pflicht und ich benötige die Information dringend für meine ehrenamtliche Tätigkeit. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, Es ist mir nicht verständlich, wie es mehr als elf Wochen dauern kann zwei E-Mails aus dem Postfach vo…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
5. Januar 2024 20:52
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es ist mir nicht verständlich, wie es mehr als elf Wochen dauern kann zwei E-Mails aus dem Postfach von Herrn Rüttgen weiterzuleiten. Sie haben eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen und ich benötige die Information dringend für meine ehrenamtliche Tätigkeit. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße“ vom 18.10.2023 (#290462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Leider habe ich die angefragte Information nicht erhalten. Ich warte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 14-209.2.3.2.3-8443/23 Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße#290462 [#290462]
Datum
5. Januar 2024 20:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Leider habe ich die angefragte Information nicht erhalten. Ich warte nun bereits seit 11 Wochen auf die Bearbeitung. Ich benötige die Dokumente für meine ehrenamtliche Tätigkeit und werde bereits einen Termin verpassen und möchte vermeiden, dass ich einen weiteren Zyklus warten muss. Die Stadt Köln fällt regelmäßig negativ bei der Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG NRW auf. Hatten Sie bereits Gelegenheit eine Stellungnahme der Stadt zu diesem Verfahren einzuholen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> anbei im Anhang übersenden wir Ihnen die geforderten Unterlagen und den G…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: #234350: BEC/WG: Korrespondenz des Abschnittsleiters Verkehrsdienst Köln für Mülheim in der Straßenakte Thurner Straße [#290462]
Datum
17. Januar 2024 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
korrespodenzabschnittsleitungausstraenaktethurnerstraeseite3von3.jpg
55,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei im Anhang übersenden wir Ihnen die geforderten Unterlagen und den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen