Korrespondenz MdB Sybille Benning

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche beim Bundeskanzleramt vorliegende Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche der MdB Sybille Benning (CDU) mit öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 22.03.2021 und den dort beschlossenen Maßnahmen, die auf eine Rücknahme der beschlossenen Maßnahmen abzielten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 15.03.2021 bis zum heutigen Tage.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche beim Bundeskanzl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Korrespondenz MdB Sybille Benning [#216786]
Datum
27. März 2021 14:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche beim Bundeskanzleramt vorliegende Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche der MdB Sybille Benning (CDU) mit öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 22.03.2021 und den dort beschlossenen Maßnahmen, die auf eine Rücknahme der beschlossenen Maßnahmen abzielten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 15.03.2021 bis zum heutigen Tage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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