Korrespondenz mit BAMF zur Änderung der Verfahren

Mehrere Nachrichtenagenturen berichteten am 11. November: "Wegen der stark gestiegenen Zahl von neuen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in diesem Jahr verändert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seine Verfahren. Die Maßnahmen erfolgten in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und sollen Asylverfahren beschleunigen, sagte ein Ministeriumssprecher. So sollen künftig Mobiltelefone von Asylbewerbern nur noch im Einzelfall überprüft werden, um die Nationalität festzustellen, wenn etwa Ausweisdokumente nicht vorliegen."

Ich bitte um die Zusendung jeglicher Korrespondenz, die zwischen BMI und BAMF ausgetauscht wurde, um die neuen Verfahren zur Beschleunigung des Asylprozesses abzustimmen, etwa interne E-Mails.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mehrere Nachrichtenagenturen berichte…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Korrespondenz mit BAMF zur Änderung der Verfahren [#292250]
Datum
14. November 2023 12:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mehrere Nachrichtenagenturen berichteten am 11. November: "Wegen der stark gestiegenen Zahl von neuen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in diesem Jahr verändert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seine Verfahren. Die Maßnahmen erfolgten in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und sollen Asylverfahren beschleunigen, sagte ein Ministeriumssprecher. So sollen künftig Mobiltelefone von Asylbewerbern nur noch im Einzelfall überprüft werden, um die Nationalität festzustellen, wenn etwa Ausweisdokumente nicht vorliegen." Ich bitte um die Zusendung jeglicher Korrespondenz, die zwischen BMI und BAMF ausgetauscht wurde, um die neuen Verfahren zur Beschleunigung des Asylprozesses abzustimmen, etwa interne E-Mails.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292250/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit – Korrespondenz mit dem BAMF zur Veränderung der Verfahren (#292250)
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit – Korrespondenz mit dem BAMF zur Veränderung der Verfahren (#292250)
Datum
14. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-bmiablehnung14022023_2.pdf
55,1 MB