Korrespondenz mit SMA bzgl Bahndurchfahrt Fulda

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Korrespondenz mit SMA und Partner AG bzgl. der Frage, ob in den Planungen zum Deutschlandtakt eine Durchfahrt durch den Bahnhof Fulda mit 230km/h, als möglich angenommen werden soll.
Auf eine solche Korrespondenz wird in den Unterlagen von SMA verwiesen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Tobias Brohl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korresponden…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Tobias Brohl
Betreff
Korrespondenz mit SMA bzgl Bahndurchfahrt Fulda [#198327]
Datum
28. September 2020 21:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korrespondenz mit SMA und Partner AG bzgl. der Frage, ob in den Planungen zum Deutschlandtakt eine Durchfahrt durch den Bahnhof Fulda mit 230km/h, als möglich angenommen werden soll. Auf eine solche Korrespondenz wird in den Unterlagen von SMA verwiesen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Tobias Brohl Anfragenr: 198327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198327/ Postanschrift Tobias Brohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Brohl, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es liegt dem…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Korrespondenz mit SMA bzgl Bahndurchfahrt Fulda [#198327]
Datum
23. Oktober 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brohl, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es liegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) keine Korrespondenz mit SMA zur Frage vor, ob eine Durchfahrt von Zügen durch den Bahnhof Fulda mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 230 km/h als möglich angenommen werden soll. Auf Ihre Anfrage hin hat SMA uns die Auskunft gegeben, dass die Möglichkeit, dass Züge mit bis zu 230 km/h durch den Bahnhof Fulda fahren, weder heute gegeben noch in den Planungen zum Deutschlandtakt vorgesehen ist. Die im dritten und finalen Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt unterstellten Geschwindigkeitserhöhungen beziehen sich lediglich auf die Bereiche nördlich bzw. südlich von Fulda. Mit freundlichen Grüßen