Korrespondenz PD Leipzig / Besuch SM Schuster in Leipzig 3.6

Antrag nach dem SächsTranspG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Korrespondenz mit der Polizeidirektion Leipzig im Zusammenhang mit dem Termin von SM Schuster in Leipzig am 3. Juni 2023.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 2 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korrespondenz mit der Pol…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Korrespondenz PD Leipzig / Besuch SM Schuster in Leipzig 3.6 [#284076]
Datum
17. Juli 2023 09:49
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korrespondenz mit der Polizeidirektion Leipzig im Zusammenhang mit dem Termin von SM Schuster in Leipzig am 3. Juni 2023. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 284076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284076/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Korrespondenz PD Leipzig / Besuch SM Schuster in Leipzig 3.6 [#284076]
Datum
17. Juli 2023 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ablehnungsbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, auf den mit E-Mail vom 17. Juli 2023 übersandten Antrag auf Zugang …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
18. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, auf den mit E-Mail vom 17. Juli 2023 übersandten Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz erlässt das Sächsische Staatsministerium des Innern folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Gründe: I. Mit E-Mail vom 17. Juli 2023 beantragen Sie die Übersendung der Korrespondenz des Staatsministeriums des Innern mit der Polizeidirektion Leipzig im Zusammenhang mit dem Termin des Herrn Staatsminister Schuster in Leipzig am 3. Juni 2023. Il. Der Antrag ist abzulehnen. Empfang Wilhelmspruch nicht vor. Il. Der Antrag ist abzulehnen. 1. Soweit Sie um Übersendung von Korrespondenz bitten, ist dies bereits deshalb unmöglich, weil hier keine schriftliche Korrespondenz zum Termin vorliegt. Unabhängig davon liegen die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nicht vor. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 4 i. V.m. 3 3 Satz 1 SächsTranspG sind Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. § 3 Satz 2 SächsTranspG bestimmt, dass Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke nicht zu Informationen im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes gehören. Bei Korrespondenz des Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit der Polizeidirektion Leipzig handelt es sich um eine Übermittlung von Informationen, welche ausschließlich der internen Kommunikation dienen. Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach § 2 Absatz 1 Satz 4 SächsTranspG liegen somit nicht vor. 3. Darüber hinaus greift der Ausnahmetatbestand des § 5 Absatz 1 Nummer 1 SächsTranspG, da der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Dieser erstreckt sich auf einen nicht ausforschbaren Handlungsbereich, der für die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung unerlässlich ist. Die Staatsregierung muss im Rahmen des Regierungshandels kommunizieren und darauf vertrauen können, dass diese Kommunikation vertraulich bleibt. Der Schutz umfasst dabei nicht nur die Regierungstätigkeit im engeren Sinne, sondern schützt die funktionsnotwendige freie und offene Willensbildung innerhalb der gesamten Verwaltung. Damit dehnt sich der Schutz des Gesetzes folglich neben der Kommunikation des Staatsministeriums des Innern auch auf die Kommunikation der Polizeidirektion Leipzig aus. Der Bereich der exekutiven Eigenverantwortung ist daher umfassend und unbefristet vom Transparenzanspruch, also vom Anspruch auf Veröffentlichung und auf Zugang zu Informationen auf Antrag, ausgeschlossen. Ebenso greift der Ausnahmetatbestand des § 5 Absatz 1 Nummer 2 SächsTranspG, wonach kein Anspruch besteht, soweit die schutzwürdige Vertraulichkeit von Beratungen innerhalb von und zwischen transparenzpflichtigen Stellen oder mit anderen Stellen entgegensteht. Der Schutz nach dieser Vorschrift greift nicht nur bis zum Zeitpunkt der Entscheidung, sondern gewährleistet auch den Schutz des Willensbildungsprozesses hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge. Somit kann auch im Nachgang zum Demonstrationsgesehen in Leipzig keine Auskunft über die behördliche Kommunikation gegeben werden. Zudem ist hier der Ausnahmetatbestand des § 8 5 Absatz 1 Nummer 13 SächsTranspG, einschlägig, wonach eine unerhebliche Gefährdung der inneren und öffentlichen Sicherheit entgegensteht. Aus der Kommunikation könnte sich ersehen lassen, in welcher taktischen Ausrichtung und Mannschaftsstärke die Polizei am 3. Juni in Leipzig agierte. Diese Informationen lassen Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der sächsischen Polizei bei Versammlungslagen ziehen und können damit die Arbeit sächsischen Sicherheitsbehörden behindern. Auch wenn sich der Antrag auf Auskunft zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht, ist zu berücksichtigen, dass bei einer Eröffnung des Informationszugangs für den hier begehrten Zeitabschnitt Schlüsse für in Zukunft stattfindende Polizeieinsätze gezogen werden können. Gleichzeitig steht auch der Ausnahmetatbestand des § 5 Absatz 1 Nummer 16 SächsTranspG entgegen, da das Bekanntwerden der Information ein Gerichtsverfahren oder ein Ermittlungsverfahren beeinträchtigen würde. 4. Durch den Antrag werden schutzwürdige Belange Dritter beeinträchtigt. Eine Begründung und Darlegung eines berechtigten Interesses an der Information, welche den Anforderungen des § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 SächsTranspG genügt, wurde bislang nicht vorgelegt. 5. Im Ergebnis war Ihr Antrag daher abzulehnen. Ill. Es werden keine Kosten erhoben. Der Zugang zu Informationen ist bis zu einem Aufwand von 600 Euro gebühren- und auslagenfrei, siehe & § 12 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 SächsTranspG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden (Postanschrift) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden (Besucheradresse) zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) Sehr geehrter Herr Kempen, angefügt erhalten Sie vor…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG)
Datum
21. August 2023 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, angefügt erhalten Sie vorab auf diesem Weg den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 17. Juli 2023. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) Sehr geehrter Herr Kempen, angefügt erhalten Sie vor…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG)
Datum
21. August 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, angefügt erhalten Sie vorab auf diesem Weg den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 17. Juli 2023. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076] Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruc…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076]
Datum
21. August 2023 10:11
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 18. August ein, mit dem Sie meinen Antrag nach dem SächsTranspG abgelehnt haben. Ihr Bescheid ist weder konsistent noch im Einklang mit dem SächsTranspG. Sie führen aus, dass es keine Korreapondenz zu dem Besuch des Ministers in der PD Leipzig gegeben habe. Dies scheint zum einen wenig glaubhaft, zum anderen führen Sie in der weiteren Begründung des Antrags detailliert aus, welche vermeintlich schutzwürdigen Belange bekannt werden würden, wenn diese laut Ihnen nicht existierende Korrespondenz öffentlich werden würde. Zudem sind Ihre Ausführungen hinsichtlich der vermeintlichen Ausnahmetatbestände, insbesondere der Behauptung, es handle sich um "interne Kommunikation", wenn eine Behörde mit einer anderen kommuniziert nicht haltbar. Ich fordere Sie daher erneut auf, mir die entsprechenden Unterlagen zeitnah zukommen zu lassen. Zudem möchte ich Sie bitten, Ihre Schreiben zukünftig als Antworten auf die Anfragen zu verschicken, auf die Sie tatsächlich bezogen sind und diese nicht beliebig wild durcheinander auf andere Anfragen zu senden. Dieses Schreiben geht Ihnen schriftlich per Fax sowie ergänzend per Mail zu. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076]
Datum
21. August 2023 10:13
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
52,2 KB
Sächsisches Staatsministerium des Innern
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076] Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestät…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) [#284076]
Datum
5. September 2023 20:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 18. August 2023, Gz.: MB-0127/167/4-2023/67147, hier am 21. August 2023 eingegangen ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung des Widerspruchs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Widerspruchbescheid
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchbescheid
Datum
4. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen