Korrespondenz und Beratungen bezüglich der Änderung der Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 09.03.2023 wurde in der Gemeindevertretung der Feldberger Seenlandschaft folgender Beschluss gefasst:
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Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU der Gemeindevertretung der Feldberger Seenlandschaft beschließt die Gemeindevertretung, die Bürgermeisterin zu beauftragen, mit dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Verhandlung zu treten, um die „Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen“ vom 01.04.2014 wie folgt zu ändern:
Der § 2, Ziffer 3, Buchstabe b. möge wie folgt neu gefasst werden: „31.12. 2030, wenn es sich um einen Viertaktmotor handelt.“
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Bitte senden sie mir Folgendes zu:
• Alle Schreiben, wie z.B. Anträge, Anhörungen, Widersprüche, die aufgrund des Beschlusses von der Gemeindeverwaltung der Feldberger Seenlandschaft an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. seine Organe gesendet wurden.
• Alle Antwortschreiben, die die Gemeindeverwaltung der Feldberger Seenlandschaft vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. seinen Organen aufgrund des Beschlusses erhalten hat.
• Termin, Ort und Beteiligte (sofern datenschutzrechtlich möglich) aller Beratungen, die aufgrund des Beschlusses stattgefunden haben
• Protokolle / Niederschriften der oben genannten Beratungen
• Telefonate, die aufgrund des Beschlusses stattgefunden haben, sowie deren Beteiligte
• Protokolle / Niederschriften der oben genannten Telefonate
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum17. November 2023
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19. Dezember 2023
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