Korrespondenz und Vertrag zwischen TÜV Nord (inkl. Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen) und dem BMG für Dienstleistungen in Bezug auf Testungen etwaiger PSA und medizinischer Masken

Im Zuge Beschaffungen von PSA und medizinischen Masken sind ab März 2020 etwaige Verträge mit der Firma TÜV Nord und/oder verbundenen Unternehmen geschlossen worden.

Der TÜV Nord und insbesondere die DMT haben nach einem doppelt modifizierten Verfahren getestet. Der Prüfgrundsatz CPA rev 1 wurde von der DEKRA Testing and Certification GmbH und dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erstellt. Prüfungen seitens des TÜV bzw. der DMT sind allerdings laut Aussagen des BMG mit NaCl ausgeführt worden und nicht mit Paraffin laut CPA rev 1.

Diese Abweichungen sind einseitig seitens des BMG definiert worden.

Bitte erstellen Sie eine Liste aller getroffenen Verträge mit Vertragsdatum, -laufzeit und --inhalt für Verträge, welche mit dem erwähnten Firmenkreis geschlossen wurden.
Darüber hinaus soll die schriftliche Kommunikation (auch Emails) in Bezug auf die Festlegung des Teststandards und eventueller Abweichungen bereitgestellt werden.

Die jeweiligen Verträge bitte ich ebenso entsprechend, soweit nötig anonymisiert, beizufügen.

Begründung:
Die Vergabe erfolgte im Direktverfahren und ist daher nicht seitens eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens öffentlich einsehbar.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Eine Direktvergabe lässt die normale Veröffentlichung der Vertragsbestandteile und -partner vermissen. Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit entsprechend unmöglich ohne entsprechende Freigabe bzw. Veröffentlichung.

Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge Beschaffu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz und Vertrag zwischen TÜV Nord (inkl. Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen) und dem BMG für Dienstleistungen in Bezug auf Testungen etwaiger PSA und medizinischer Masken [#220065]
Datum
9. Mai 2021 08:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge Beschaffungen von PSA und medizinischen Masken sind ab März 2020 etwaige Verträge mit der Firma TÜV Nord und/oder verbundenen Unternehmen geschlossen worden. Der TÜV Nord und insbesondere die DMT haben nach einem doppelt modifizierten Verfahren getestet. Der Prüfgrundsatz CPA rev 1 wurde von der DEKRA Testing and Certification GmbH und dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erstellt. Prüfungen seitens des TÜV bzw. der DMT sind allerdings laut Aussagen des BMG mit NaCl ausgeführt worden und nicht mit Paraffin laut CPA rev 1. Diese Abweichungen sind einseitig seitens des BMG definiert worden. Bitte erstellen Sie eine Liste aller getroffenen Verträge mit Vertragsdatum, -laufzeit und --inhalt für Verträge, welche mit dem erwähnten Firmenkreis geschlossen wurden. Darüber hinaus soll die schriftliche Kommunikation (auch Emails) in Bezug auf die Festlegung des Teststandards und eventueller Abweichungen bereitgestellt werden. Die jeweiligen Verträge bitte ich ebenso entsprechend, soweit nötig anonymisiert, beizufügen. Begründung: Die Vergabe erfolgte im Direktverfahren und ist daher nicht seitens eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens öffentlich einsehbar. Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Eine Direktvergabe lässt die normale Veröffentlichung der Vertragsbestandteile und -partner vermissen. Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit entsprechend unmöglich ohne entsprechende Freigabe bzw. Veröffentlichung. Kostenübernahme: Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 220065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220065/upload/1bd03081627baa5bebef165995c023b0f3f97e1c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Korrespondenz und Vertrag zwischen TÜV Nord (inkl Tochterunternehmen und verbundenen Unterne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Korrespondenz und Vertrag zwischen TÜV Nord (inkl Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen) ... [#220065]
Datum
10. Mai 2021 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung derPandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen,