Korrespondenz und Vertrag zwischen TÜV Nord (inkl. Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen) und dem BMG für Dienstleistungen in Bezug auf Testungen etwaiger PSA und medizinischer Masken
Im Zuge Beschaffungen von PSA und medizinischen Masken sind ab März 2020 etwaige Verträge mit der Firma TÜV Nord und/oder verbundenen Unternehmen geschlossen worden.
Der TÜV Nord und insbesondere die DMT haben nach einem doppelt modifizierten Verfahren getestet. Der Prüfgrundsatz CPA rev 1 wurde von der DEKRA Testing and Certification GmbH und dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erstellt. Prüfungen seitens des TÜV bzw. der DMT sind allerdings laut Aussagen des BMG mit NaCl ausgeführt worden und nicht mit Paraffin laut CPA rev 1.
Diese Abweichungen sind einseitig seitens des BMG definiert worden.
Bitte erstellen Sie eine Liste aller getroffenen Verträge mit Vertragsdatum, -laufzeit und --inhalt für Verträge, welche mit dem erwähnten Firmenkreis geschlossen wurden.
Darüber hinaus soll die schriftliche Kommunikation (auch Emails) in Bezug auf die Festlegung des Teststandards und eventueller Abweichungen bereitgestellt werden.
Die jeweiligen Verträge bitte ich ebenso entsprechend, soweit nötig anonymisiert, beizufügen.
Begründung:
Die Vergabe erfolgte im Direktverfahren und ist daher nicht seitens eines ordentlichen Ausschreibungsverfahrens öffentlich einsehbar.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Eine Direktvergabe lässt die normale Veröffentlichung der Vertragsbestandteile und -partner vermissen. Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit entsprechend unmöglich ohne entsprechende Freigabe bzw. Veröffentlichung.
Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Mai 2021
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12. Juni 2021
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