Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e.V.

hiermit bitte ich um Übersendung sämtlicher Korrespondenz mit ALM e.V. - Akkreditierte Labore in der Medizin sowie alle weiteren Unterlagen im BMG, die das Thema Preisgestaltung, Vergütung, Zulassung und Durchführung von PCR-Tests auf das Coronavirus von 1.1.2020 bis 31.3.2022 betreffen. Dazu gehören auch innerministerielle Vermerke, Vorlagen, Protokolle, Besprechungen etc.

Für den Fall, dass Sie eine Begründung fordern, weil der Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, folgt hiermit bereits die Begründung:

Die PCR-Tests sind ein zentrales Element der Pandemiebekämpfung und werden fast ausschließlich aus Steuermitteln oder aus Mitteln der Krankenversicherung finanziert. Zuletzt gab es häufiger Berichte, dass die Kapazität für dieses Diagnoseinstrument eingeschränkt ist im Vergleich zu anderen Ländern (wie Österreich) und hierzulande auch deutlich höher vergütet wird. Dieses Thema zu recherchieren ist vor dem Hintergrund der milliardenschweren Ausgaben für PCR-Tests seit 2020 von hohem öffentlichem Interesse.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen hiermit bereits mitteilen, dass wir bereit sind, die Gebühren nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung zu übernehmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e.V. [#245589]
Datum
5. April 2022 15:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich um Übersendung sämtlicher Korrespondenz mit ALM e.V. - Akkreditierte Labore in der Medizin sowie alle weiteren Unterlagen im BMG, die das Thema Preisgestaltung, Vergütung, Zulassung und Durchführung von PCR-Tests auf das Coronavirus von 1.1.2020 bis 31.3.2022 betreffen. Dazu gehören auch innerministerielle Vermerke, Vorlagen, Protokolle, Besprechungen etc. Für den Fall, dass Sie eine Begründung fordern, weil der Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, folgt hiermit bereits die Begründung: Die PCR-Tests sind ein zentrales Element der Pandemiebekämpfung und werden fast ausschließlich aus Steuermitteln oder aus Mitteln der Krankenversicherung finanziert. Zuletzt gab es häufiger Berichte, dass die Kapazität für dieses Diagnoseinstrument eingeschränkt ist im Vergleich zu anderen Ländern (wie Österreich) und hierzulande auch deutlich höher vergütet wird. Dieses Thema zu recherchieren ist vor dem Hintergrund der milliardenschweren Ausgaben für PCR-Tests seit 2020 von hohem öffentlichem Interesse. Gleichzeitig möchte ich Ihnen hiermit bereits mitteilen, dass wir bereit sind, die Gebühren nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung zu übernehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245589/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589] Sehr Antragsteller/in wi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Datum
6. April 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589] Sehr << Antragsteller…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Datum
5. Mai 2022 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Sehr << Anrede >…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Datum
9. Mai 2022 14:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Mai 2022. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e.V.“ vom 05.04.2022 (#245589) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aber an die Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG, § 3 Abs. 3 UIG, § 5 Abs 2 VIG zu halten. Die genannten Gründe, insb. die pandemiebedingte Auslastung der entsprechenden Abteilungen, können dem Antragssteller nicht entgegengehalten werden. Nach § 7 Abs. 5 IFG sollen die Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt werden. Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe ist nur in atypischen Fallkonstellationen zulässig. Die Atypik muss sich dabei aus dem Informationsbegehren selbst, also seinem Umfang oder seiner Komplexität ergeben (BVerwG NVwZ 2016, 1014 (1016)). Die Arbeitsbelastung der Behörde an sich durch andere Umstände, wie z.B. die Bewältigung der Pandemie, ist kein zureichender Grund, um die Monatsfrist zu überschreiten (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 167). Die Verwaltung wird durch das IFG nur hinsichtlich des zusätzlichen, auf das Informationsbegehren zurückzuführenden, Arbeitsaufwands geschützt. Die Ausführungen gelten auch soweit sich der Anspruch auf § 1 UIG stützt. Schon aus der Konzeption der möglichen Verlängerung der Frist für umfangreiche und komplexe Informationen nach § 3 Abs. 3 UIG folgt, dass alleine die Komplexität der Anfrage maßgeblich für eine Fristüberschreitung ist. § 3 Abs. 3 UIG ist zudem europarechtskonform auszulegen, sodass es sich bei den genannten Fristen um zwingende Fristen handelt (vgl. BeckOK InfoMedienR/Karg, 35. Ed. 1.8.2021, UIG § 3 Rn. 38; EuGH NVwZ 2005, 792 (793)). Angesicht der Unzulänglichkeit Ihrer Begründung der Fristüberschreitung möchte ich erneut um die Beantwortung der Anfrage nun unmittelbar bitten. Die genannten Gründe, insbesondere die Arbeitsbelastung des BMG aufgrund der Pandemie, können dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden. Um die Beantwortung zu beschleunigen biete ich Ihnen auch an, in einem ersten Teil die ministeriumsinternen Unterlagen zu den PCR-Preisen (insbesondere Emails, Protokolle, Sprechzettel, Vorlagen) zu senden und davon abgetrennt die Korrespondenz mit dem ALM e.V. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e V [#245589]
Datum
20. Juni 2022 13:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz und weitete Unterlagen betreffend ALM e.V.“ vom 05.04.2022 (#245589) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Antrag auf Informationszugang von Herrn << Adresse entfernt >> vom 05.04.2022 Sehr << Antragstel…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang von Herrn << Adresse entfernt >> vom 05.04.2022
Datum
12. Oktober 2022 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Frau Leiffels, hiermit möchte ich darüber in Kenntnis setzen, dass der abschließende Bescheid zu dem IFG-Antrag vom 5. April 2022 nebst der beantragten Dokumente heute in die Post gegeben wurde und unter Zugrundelegung der üblichen Postlaufzeiten alsbald bei Ihnen eintreffen wird. Von der Einreichung der Klage bei dem Verwaltungsgericht bitte ich Sie daher abzusehen. Mit freundlichen Grüßen