Korrespondenz zu Anfragen des Herrn Holzheu

die interne Kommunikation/Einschätzung der Rechtsabteilung des BGR zu den Anfragen/Ankündigungen des Herrn Holzheu.

Hintergrund: https://www.zeit.de/2021/17/windraeder-infraschall-studie-bgr-fehler-forschung-klimaschutz

Ergebnis der Anfrage

Herr Ceranna droht bei kritischen Nachfragen mit der Rechtsabteilung des BGR, ohne dass eine Bewertung dieser vorliegt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die interne Kommunikation/…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz zu Anfragen des Herrn Holzheu [#219005]
Datum
22. April 2021 14:02
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die interne Kommunikation/Einschätzung der Rechtsabteilung des BGR zu den Anfragen/Ankündigungen des Herrn Holzheu. Hintergrund: https://www.zeit.de/2021/17/windraeder-infraschall-studie-bgr-fehler-forschung-klimaschutz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz zu Anfragen des Herrn Holzheu“ vo…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenz zu Anfragen des Herrn Holzheu [#219005]
Datum
8. Juni 2021 10:32
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz zu Anfragen des Herrn Holzheu“ vom 22.04.2021 (#219005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219005/
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Ihr Antrag vom 22.04.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG, mein Zeichen: Z-JUR/B10481-02/2021-0…
Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Betreff
Ihr Antrag vom 22.04.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG, mein Zeichen: Z-JUR/B10481-02/2021-0005
Datum
8. Juni 2021 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 22.04.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG, mein Zeichen: Z-JUR/B10481-02/20…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 22.04.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG, mein Zeichen: Z-JUR/B10481-02/2021-0005 [#219005]
Datum
9. Juni 2021 10:13
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Eventuell sollten Sie Herrn Ceranna belehren, nicht mit juristischen Schritten zu drohen, wenn von Ihrer Seite keine fachliche Einschätzung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219005/