Korrespondenz zur Talbrücke Rahmede und der Sperrung der A45

Am 2. Dezember 2021 wurde die Talbrücke Rahmede der A45 gesperrt. Bitte stellen Sie mir sämtliche schriftliche Korrespondenz zur A45-Sperrung und der Talbrücke Rahmede zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Autobahn GmbH des Bundes in der Zeit zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 1. März 2022 zur Verfügung. Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 2. Dezember 20…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz zur Talbrücke Rahmede und der Sperrung der A45 [#245103]
Datum
31. März 2022 06:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 2. Dezember 2021 wurde die Talbrücke Rahmede der A45 gesperrt. Bitte stellen Sie mir sämtliche schriftliche Korrespondenz zur A45-Sperrung und der Talbrücke Rahmede zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Autobahn GmbH des Bundes in der Zeit zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 1. März 2022 zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG Antrag Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischenantwort auf Ihren IFG Antrag. …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
IFG Antrag
Datum
4. Mai 2022 08:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischenantwort auf Ihren IFG Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag [#245103] Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie meine Antwort nebst Begründung, die Sie…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag [#245103]
Datum
31. Mai 2022 12:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie meine Antwort nebst Begründung, die Sie im Dokument im Anhang finden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1181 IFG << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1181 IFG << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
17. Juni 2022 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie einen Bescheid Ihres Antrags auf Akteneinsicht betreffend Korrespondenz zur Rahmetalbrücke. Mit freundlichen Grüßen