Korrespondenz zur VCD-Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke

Jeglichen E-Mail-Verkehr, Protokolle und Gesprächsnotizen im Zeitraum vom 04.08.2023 und dem 29.01.2024 zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Regierungspräsidium Freiburg sowie der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg bezüglich der VCD-Klage gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke.

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Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Paul Daum
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeglichen E-Mail-Verkehr, Protokolle …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Paul Daum
Betreff
Korrespondenz zur VCD-Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke [#298709]
Datum
29. Januar 2024 20:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeglichen E-Mail-Verkehr, Protokolle und Gesprächsnotizen im Zeitraum vom 04.08.2023 und dem 29.01.2024 zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Regierungspräsidium Freiburg sowie der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg bezüglich der VCD-Klage gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke. Persönliche Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Daum Anfragenr: 298709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298709/ Postanschrift Paul Daum << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Daum
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Daum, bitte beachten Sie anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2052IFG - Korrespondenz zur VCD-Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke [#298709]
Datum
28. Februar 2024 17:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Daum, bitte beachten Sie anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Paul Daum
Guten Tag, es ist für mich nicht ersichtlich, warum ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sein sollte. Die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Paul Daum
Betreff
AW: 2052IFG - Korrespondenz zur VCD-Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke [#298709]
Datum
28. März 2024 13:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist für mich nicht ersichtlich, warum ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sein sollte. Die Beteiligten der angefragten Korrespondenz (BMDV, RP Freiburg, Straßenbauverwaltung BW) unterliegen ebenfalls dem IFG. Aus meiner Sicht ist auszuschließen, dass ein nichtbehördlicher Akteur in der Korrespondenz involviert ist. Ich bitte daher um eine Erklärung, warum Sie ein Drittbeteiligungsverfahren für nötig erachten. Hilfsweise, um gegebenenfalls meine Anfrage beschränken zu können, bitte ich um eine Kostenaufschlüsselung für die Anfragegebühr. Mit freundlichen Grüßen Paul Daum Anfragenr: 298709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298709/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Daum, bitte beachten Sie anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 2052IFG - Korrespondenz zur VCD-Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke [#298709]
Datum
18. April 2024 15:37
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-04-18-schreibenifg-3860837.pdf
730,2 KB
Sehr geehrter Herr Daum, bitte beachten Sie anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen