Korrespondenz zwischen Polizeigewerkschaft und Kanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und dem Bundeskanzleramt von 2009 bis 2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Korr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Korrespondenz zwischen Polizeigewerkschaft und Kanzleramt [#16197]
Datum
4. April 2016 12:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und dem Bundeskanzleramt von 2009 bis 2015.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 04. Ap…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. April 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 04. April 2016 erhalten. Sie beantragen darin auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: "Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und dem Bundeskanzleramt von 2009 bis 2015. " Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantwor- ten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden . Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung . Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 4. April 2016 be…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 4. April 2016 beantragten Sie auf der Grundlage des Informations- freiheitsgesetzes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG): "Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deut- schen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und dem Bundeskanzleramt .von 2009 bis 2015." Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu den unter I. ge- nannten Informationen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt (II.). Gründe: I. Sie erhalten gemäߧ 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgenden Informationen des Bun- deskanzleramtes, die als einschlägig im Sinne der Anfrage ermittelt werden konnten: 1 132-80044- 6 29.06.2010 Schreiben DPoiG an BK'in; Po021/2/20 1 0 Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) am 04./05.04.2011 in Berlin 2 132-80044- 6 13.09.2010 Schreiben BK-Amt an Po021 /2/201 0 DPoiG; ohne Betreff 3 132-26251-Fu- 15 07.01.2015 Schreiben DPolG an ChBK; 001/2/2015 Vergabe von standardisierten Breitbandfrequenzen an die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben (80S) 4 132-26251-Fu- 15 26.01 .2015 Schreiben ChBK an DPoiG; 001/2/2015 ohne Betreff 5 421-60059-1 n-029 33 07.01.2015 Schreiben DPoiG an ChBK; Vergabe von standardisier- ten Breitbandfrequenzen an die Behörden und Organi- sationen mit Sicherheitsauf- gaben (80S) Der beantragte Zugang erfolgt durch Übersendung einfacher Kopien. [Kosten: 15 Euro] [Anhänge: Schreiben]