Korrespondenzen mit Parteien

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

sämtliche Korrespondenzen mit den im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017, in denen es um jedwede die Parteien betreffende finanzielle Leistungen wie Sponsoring, Parteitagsstände, Spenden etc. geht,
konkret:
- Schreiben von Parteien an die DB AG
- Schreiben der DB AG an Parteien
- ggfs. weitere Unterlagen, die sich im Zusammenhang mit der beschriebenen Thematik bzw. Korrespondenzen ergeben haben (z.B. interne Abstimmung, Vorlagen, Protokolle etc.).

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten i.S. des IFG, soweit erforderlich, erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korrespondenzen mit den im …
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenzen mit Parteien [#277431]
Datum
27. April 2023 09:26
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Korrespondenzen mit den im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017, in denen es um jedwede die Parteien betreffende finanzielle Leistungen wie Sponsoring, Parteitagsstände, Spenden etc. geht, konkret: - Schreiben von Parteien an die DB AG - Schreiben der DB AG an Parteien - ggfs. weitere Unterlagen, die sich im Zusammenhang mit der beschriebenen Thematik bzw. Korrespondenzen ergeben haben (z.B. interne Abstimmung, Vorlagen, Protokolle etc.). Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten i.S. des IFG, soweit erforderlich, erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277431/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-162743336318 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Korrespondenzen mit Parteien [#277431]
Datum
27. April 2023 09:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-162743336318 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Aufgrund eines ungewoehnlich hohen Mailaufkommens lassen sich derzeit jedoch laengere Wartezeiten nicht vermeiden. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie, sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
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Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zu Korrespondenzen mit Parteien [#277431]
Datum
24. Mai 2023 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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April 2023Unser Zeichen: 1-163754031166 Hallo << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. April 2023, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben:  „Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korrespondenzen mit den im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017, in denen es um jedwede die Parteien betreffende finanzielle Leistungen wie Sponsoring, Parteitagsstände, Spenden etc. geht,konkret:- Schreiben von Parteien an die DB AG- Schreiben der DB AG an Parteien- ggfs. weitere Unterlagen, die sich im Zusammenhang mit der beschriebenen Thematik bzw. Korrespondenzen ergeben haben (z.B. interne Abstimmung, Vorlagen, Protokolle etc.). Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten i.S. des IFG, soweit erforderlich, erkläre ich mich einverstanden.“  Bitte erlauben Sie uns in rechtlicher Hinsicht zunächst den Hinweis darauf, dass die Unternehmen des DB-Konzerns bereits keine auskunftspflichtige Stelle nach IFG sind. Des Weiteren bezieht sich Ihre Anfrage auf keinerlei Umweltinformationen, so dass auch ein Anspruch nach UIG nicht besteht. Selbiges gilt auch für das von Ihnen ebenfalls angeführte VIG, da vorliegend keine davon erfassten Informationen angefragt wurden. Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen