Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als freier Journalist recherchiere ich im Auftrag des WDR zur Thematik: Luftfiltern an Schulen.

Ich möchte Sie bitten, mir die folgenden Unterlagen zuzusenden:
1) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
2) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen
3) Alle sonstigen Unterlagen zum Thema: Luftfilter an Schulen (insbesondere Verträge mit Hersteller- und Betreiberunternehmen)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Im Zusammenhang mit den klaren, unmittelbaren Umweltauswirkungen von Luftfiltern beziehe ich mich in besonderem Maße auf § 3 Abs. 1 des BayUIG, sowie auf § 2 Abs. 3 des UIG.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Als freier Journalist recherchiere ich im Auftrag des WDR zu…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#225357]
Datum
22. Juli 2021 14:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Als freier Journalist recherchiere ich im Auftrag des WDR zur Thematik: Luftfiltern an Schulen. Ich möchte Sie bitten, mir die folgenden Unterlagen zuzusenden: 1) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen 2) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen 3) Alle sonstigen Unterlagen zum Thema: Luftfilter an Schulen (insbesondere Verträge mit Hersteller- und Betreiberunternehmen) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Im Zusammenhang mit den klaren, unmittelbaren Umweltauswirkungen von Luftfiltern beziehe ich mich in besonderem Maße auf § 3 Abs. 1 des BayUIG, sowie auf § 2 Abs. 3 des UIG. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage die unsere Pressestelle über die Poststelle des Gesundheitsmin…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#225357]
Datum
26. Juli 2021 19:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage die unsere Pressestelle über die Poststelle des Gesundheitsministeriums erreicht hat. Für die weitere Bearbeitung in der Pressestelle möchten wir Sie bitten, uns wenn möglich eine Kopie/Scan Ihres Presseausweises zuzuschicken. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich hatte Ihnen vor einer Woche eine Anfrage nach BayDSG/BayUIG/VIG zur Thematik Lu…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#225357]
Datum
2. August 2021 16:08
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich hatte Ihnen vor einer Woche eine Anfrage nach BayDSG/BayUIG/VIG zur Thematik Luftfilter an Schulen gestellt. Ich habe auf diese Anfrage eine Antwort der Pressestelle des Bayrischen Kultusministerium erhalten. Vielen Dank erst einmal für die Weiterleitung. Allerdings handelt es sich meinem Verständnis nach nicht in erster Linie um eine Presseanfrage. Im Zusammenhang mit den klaren, unmittelbaren Umweltauswirkungen von Luftfiltern beziehe ich mich in besonderem Maße auf § 3 Abs. 1 des BayUIG, sowie auf § 2 Abs. 3 des UIG. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie die Anfrage, als solche, und als Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüfen. Bitte leiten Sie mich nicht erneut an das Kultusministerium weiter. Auch wenn das Gros der Zuständigkeiten dort liegen, interessiert mich sehr, welche Informationen es in Ihrem Haus dazu gibt. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in soweit es sich bei Ihrer Anfrage um die Umweltverträglichkeit von Luftfiltern, bzw. um die A…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#225357] – Ihre Nachricht
Datum
10. August 2021 18:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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108,1 KB
Sehr Antragsteller/in soweit es sich bei Ihrer Anfrage um die Umweltverträglichkeit von Luftfiltern, bzw. um die Auswirkungen von Luftfiltern auf die Umwelt handelt, möchten wir Sie bitten, sich an das Bundesumweltamt oder das für Immissionsschutz zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu wenden. Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 mailto: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.:+49 (911) 21542-0 [email-abbinder-ichtusfuer2_537x232]