Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen

1.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
2.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern der Bezirke, sowie den Bezirksämtern, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
3.) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen
4.) Alle Korrespondenzen mit dem Bundesgesundheitsministerium, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#227357]
Datum
25. August 2021 13:32
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsministerien der Länder, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen 2.) Alle Korrespondenzen mit den Gesundheitsämtern der Bezirke, sowie den Bezirksämtern, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen 3.) Alle internen Aktenvermerke zum Thema: Luftfilter an Schulen 4.) Alle Korrespondenzen mit dem Bundesgesundheitsministerium, betreffend die Beschaffung von Luftfiltern an Schulen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu L…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen [#227357]
Datum
28. September 2021 10:50
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen“ vom 25.08.2021 (#227357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227357/
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in am 25.08.2021 hatten Sie mit Ihrer Mail von 13:32 Uhr eine IFG-Anfrage zum oben genannten T…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen (#227357)
Datum
19. Oktober 2021 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr Antragsteller/in am 25.08.2021 hatten Sie mit Ihrer Mail von 13:32 Uhr eine IFG-Anfrage zum oben genannten Thema gestellt. Zunächst bitte ich höflich um Entschuldigung für die verspätete Antwort auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens. Ihr Anliegen auf Akteneinsicht habe ich geprüft und kann Ihnen dazu zunächst im Sinne einer Zwischennachricht Folgendes mitteilen: Zu den Fragen 1 und 4 liegen keine Korrespondenzen oder Aktenvermerke vor, so dass ich Ihnen zu diesen Teilfragen keine Dokumente zur Einsicht zur Verfügung stellen kann. Zu den Fragen 2 und 3 liegen Korrespondenzen und Aktenvermerke vor, in die Sie Einsicht nehmen können. Für die Zusammenstellung der Unterlagen wird gemäß des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) für eine „Akteneinsicht, die einen umfangreichen Verwaltungsaufwand erfordert“, eine Gebühr ermittelt, die Ihnen in einem Gebührenbescheid mitgeteilt wird. Diese Gebühr wird entsprechend dem Gebührenverzeichnis voraussichtlich mindestens 100€ und maximal 250€ betragen. Die konkrete Gebühr werde ich im Zuge der Zusammenstellung aller Unterlagen ermitteln und Ihnen dann den entsprechenden Gebührenbescheid und einen Termin für die Einsichtnahme in die Dokumente mitteilen. Ich bitte Sie zunächst um Rückmeldung, ob Sie in Kenntnis der Gebührenpflichtigkeit an Ihrer Anfrage festhalten. Sofern dies der Fall ist, fallen für den weiteren Verwaltungsaufwand Kosten wie beschrieben an. Sofern dies nicht der Fall ist, bleibt Ihre Anfrage kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schmidt, Bitte entschuldigen sie, dass ich Ihnen so lange eine…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenzen und interne Aktenvermerke zu Luftfiltern an Schulen (#227357) [#227357]
Datum
27. November 2021 11:52
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schmidt, Bitte entschuldigen sie, dass ich Ihnen so lange eine Antwort schuldig geblieben bin. Ich hatte wohl den Überblick verloren, wem ich schon geantwortet hatte. Vielen Dank Ihnen aber sehr für die Einschätzung. Eine weitere Beantwortung meiner Anfrage unter Anfallen von Gebühren wird nicht nötig sein. Vielen Dank aber schon einmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227357/