"Korruption in der Justiz und bei amtl. Betreuern

wieviel Betreuerbetrugsfaelle gibt ist in der BRD, die von den Gerichten entschieden werden von 2017 bis heute?

Wir sind in einer Betreuerfalle geraten und haben den Verdacht, dass das AG Warendorf als "Rueckendeckung", wie der Betreur sich ausdrueckte, handelt.

Transparency International e.V. hat zu diesem Thema mehrere Studien veroeffentlicht "Korruption in der Justiz und bei amtl. Betreuern" (online) - es kann nicht sein, das die Gerichte, die als Kontrollorgan agieren sollten mit den Betreuern gemeinsam hilfebeduerftige Menschen am Lebensende deren Vermoegen pluendern und fuer deren Gesundheitsfuesorge Nichtstun.

Zu der ersten Frage haette ich gerne alle Urteile vom AG Richter Horstmeyer in Warendorf und eine Zahl, wieviele Betreuungsfaelle der Richter an den Betreuer aus Guetersloh Roland Lepper vermittelt hat in den letzten 3 Jahren?

Es ist die Justiz, die amtl. Betreuer bestellt - wo bleibt die Rechtsaufsicht und wer kontrolliert die Richter, wenn die als" Rueckendeckung " mit den Betreuern ein Deal aushandeln?

Meine Suche im Internet hat ergeben, dass mehr als 500000 alte, hilfebeduerftige Menschen von der Justiz und amtl Betreuern um ihr Vermoegen beraubt wurden....das darf es in einer rechtstaatlichen Demokratie nicht geben.

In der Literatur oder wissenschafltichen Publikationen gibt es kaum Informationen ueber Korruption in der Justiz - ein Tabuthema - doch gerade hier scheinen die Gerichte inzwischen ihre Eigenstaendigkeit zu missbrauchen, da jeder Richter frei nach seinen Gewissen entscheiden darf.

Es besteht Handlungsbedarf - DRINGEND!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Karin Remeikis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviel Betreuer…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Karin Remeikis
Betreff
"Korruption in der Justiz und bei amtl. Betreuern [#207050]
Datum
22. Dezember 2020 03:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Betreuerbetrugsfaelle gibt ist in der BRD, die von den Gerichten entschieden werden von 2017 bis heute? Wir sind in einer Betreuerfalle geraten und haben den Verdacht, dass das AG Warendorf als "Rueckendeckung", wie der Betreur sich ausdrueckte, handelt. Transparency International e.V. hat zu diesem Thema mehrere Studien veroeffentlicht "Korruption in der Justiz und bei amtl. Betreuern" (online) - es kann nicht sein, das die Gerichte, die als Kontrollorgan agieren sollten mit den Betreuern gemeinsam hilfebeduerftige Menschen am Lebensende deren Vermoegen pluendern und fuer deren Gesundheitsfuesorge Nichtstun. Zu der ersten Frage haette ich gerne alle Urteile vom AG Richter Horstmeyer in Warendorf und eine Zahl, wieviele Betreuungsfaelle der Richter an den Betreuer aus Guetersloh Roland Lepper vermittelt hat in den letzten 3 Jahren? Es ist die Justiz, die amtl. Betreuer bestellt - wo bleibt die Rechtsaufsicht und wer kontrolliert die Richter, wenn die als" Rueckendeckung " mit den Betreuern ein Deal aushandeln? Meine Suche im Internet hat ergeben, dass mehr als 500000 alte, hilfebeduerftige Menschen von der Justiz und amtl Betreuern um ihr Vermoegen beraubt wurden....das darf es in einer rechtstaatlichen Demokratie nicht geben. In der Literatur oder wissenschafltichen Publikationen gibt es kaum Informationen ueber Korruption in der Justiz - ein Tabuthema - doch gerade hier scheinen die Gerichte inzwischen ihre Eigenstaendigkeit zu missbrauchen, da jeder Richter frei nach seinen Gewissen entscheiden darf. Es besteht Handlungsbedarf - DRINGEND!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karin Remeikis Anfragenr: 207050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207050/ Postanschrift Karin Remeikis << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karin Remeikis

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 803/2020 Sehr geehrte Frau Reme…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2020 - "Korruption in der Justiz und bei amtl. Betreuern [#207050]
Datum
20. Januar 2021 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 803/2020 Sehr geehrte Frau Remeikis, mit E-Mail vom 22. Dezember 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Amtliche Information ist nach dem IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Ein Antrag nach dem IFG kann daher auch nur einen Zugang zu solchen Informationen eröffnen. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen zu Ihrem Antrag vorhanden sind. Die von Ihnen angesprochenen statistischen Zahlen liegen hier ebenso wenig vor wie die von Ihnen erbetenen Gerichtsentscheidungen. Mit freundlichen Grüßen