Kosten Änderung Ampelschaltung

Wie hoch sind in der Regel die Kosten zur Änderung der Ampelschaltung an Kreuzungen. Exemplarisch sei hier die Kreuzung Mallinckrodstr./Schützenstr. genannt und als Änderung die Entkopplung der Grünphasen von motorisiertem und Fahrrad-Verkehr. Es wird keine genaue Kostenanalyse benötigt nur eine grobe Schätzung um die Größenordnung der entstehenden Kosten zu bestimmen.
Es kann sehr gerne auf frühere, bereits erfolgte ähnliche Änderungen an ähnlichen Kreuzungen verwiesen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
Till Klocke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Till Klocke
Betreff
Kosten Änderung Ampelschaltung [#192342]
Datum
9. Juli 2020 15:57
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind in der Regel die Kosten zur Änderung der Ampelschaltung an Kreuzungen. Exemplarisch sei hier die Kreuzung Mallinckrodstr./Schützenstr. genannt und als Änderung die Entkopplung der Grünphasen von motorisiertem und Fahrrad-Verkehr. Es wird keine genaue Kostenanalyse benötigt nur eine grobe Schätzung um die Größenordnung der entstehenden Kosten zu bestimmen. Es kann sehr gerne auf frühere, bereits erfolgte ähnliche Änderungen an ähnlichen Kreuzungen verwiesen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Klocke Anfragenr: 192342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192342/ Postanschrift Till Klocke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Till Klocke
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 09.07.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag fragdenstaat.de, Till Klocke, hiermit …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 09.07.2020
Datum
10. Juli 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag fragdenstaat.de, Till Klocke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 09.07.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Klocke, Ihre Mail vom 09.07.2020 ist mir vom Büro für A…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Kosten Änderung Ampelschaltung [#192342]
Datum
4. August 2020 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Klocke, Ihre Mail vom 09.07.2020 ist mir vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit übersandt worden. Nach Rücksprache mit der Planungsabteilung kann ich Ihnen dazu folgendes mitteilen. Sobald der Radverkehr getrennt mit eigenständigen Signalgruppen an einer Bestandsanlage im Nachgang ergänzt werden soll, fallen Kosten zu unterschiedlichen Tätigkeiten an. Die Lichtsignalplanung und Programmierung muss neu erstellt werden (Kostenaufwand ca. 2000 Euro). Die Hardware im Steuergerät und an der Außenanlage muss, soweit überhaupt möglich, ergänzt werden. Im Steuergerät selber müssen noch Baugruppen ergänzt werden. Für die neu zu verbauenden Radfahrersignalgeber sind Steuerkabel neu einzuziehen. Eventuell sind zusätzliche Maste mit Fundamente für Signalgeber (indirektes Linksabbiegen) notwendig. Je nach Gegebenheit ist mit Kosten in Höhe von 15.000 bis 30.000 Euro zu rechnen. Die Lichtsignalanlage ist in der Regel am städtischen Verkehrsrechner angebunden. Die Versorgung in der Zentrale muss durch die zusätzlichen Signalgeber angepasst werden (ca. 1000 Euro). Wird die Markierung für Radfahrer auf der Straße erstmalig erstellt, ist mit Kosten von 5.000 bis 8.000 Euro zu rechnen. Ist eine Rotmarkierung angedacht, wie aktuell an einigen Kreuzungen zu sehen, sind 20.000 Euro einzuplanen. Wird die Kreuzungsanlage für den Umbau längere Zeit außer Betrieb genommen, muss der Verkehr ersatzweise durch Sperrmaßnahmen oder sogar durch ein Provisorium geregelt werden. Dieses kann 5.000 Euro kosten. Die Durchschnittskosten pro Anlage abzuleiten, ist problematisch, da zu viele Besonderheiten und Eventualitäten anfallen. Mit freundlichen Grüßen