Kosten Approbation

Ich hätte gerne eine Aufschlüsselung der Kosten, die für die Ausstellung meiner Approbationsurkunde angefallen sind. Ich habe insgesamt 265€ gezahlt (ohne beglaubigte Kopien und Versandkosten).
Warum bewegen sich die Kosten für die Bearbeitung eines Approbationsantrages zwischen 130€ - 270€ und weshalb wird mir eine so hohe Gebühr berechnet?
Ich habe mein gesamtes Studium in Hamburg absolviert und alle erforderlichen Praktika in Deutschland abgeleistet. Alle erforderlichen Urkunden und Dokumente habe ich gesammelt und vollständig eingereicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Melissa Christine Stein
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
Melissa Christine Stein
Betreff
Kosten Approbation [#299863]
Datum
11. Februar 2024 17:57
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich hätte gerne eine Aufschlüsselung der Kosten, die für die Ausstellung meiner Approbationsurkunde angefallen sind. Ich habe insgesamt 265€ gezahlt (ohne beglaubigte Kopien und Versandkosten). Warum bewegen sich die Kosten für die Bearbeitung eines Approbationsantrages zwischen 130€ - 270€ und weshalb wird mir eine so hohe Gebühr berechnet? Ich habe mein gesamtes Studium in Hamburg absolviert und alle erforderlichen Praktika in Deutschland abgeleistet. Alle erforderlichen Urkunden und Dokumente habe ich gesammelt und vollständig eingereicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Melissa Christine Stein Anfragenr: 299863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299863/ Postanschrift Melissa Christine Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Melissa Christine Stein

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Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrte Frau Stein, gerne möchte ich Ihnen eine Antwort zu Ihren Fragen geben. Am 26.01.24 haben Sie online…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
AW: Kosten Approbation [#299863]
Datum
12. Februar 2024 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, gerne möchte ich Ihnen eine Antwort zu Ihren Fragen geben. Am 26.01.24 haben Sie online den Antrag auf Erteilung der Approbationsurkunde gestellt. Dabei haben Sie das Antragsformular mit Stand 10/2022 hochgeladen. Hier wird ein Gebührenrahmen von 136 € - 270 € angegeben. Die Gebühren des Landesprüfungsamtes mussten in 2024 zum Teil erheblich angehoben werden. Hintergrund ist, dass die Behörden verpflichtet sind, die Gebührenhöhe jährlich auf ihre Kostendeckung zu überprüfen. Bei der letzten Gebührenprüfung wurde festgestellt, dass bisher nicht alle umlagefähigen (Personal-)Kosten bei der Berechnung der Gebühren ausreichend berücksichtigt wurden. Nach dem Gebührengesetz ist das Landesprüfungsamt verpflichtet, die Gebühren entsprechend anzuheben. Seit dem 01.01.24 können Sie deshalb in unserem Downloadbereich das aktuelle Formular zur Erteilung der Approbation finden. Hier ist der neue Gebührenrahmen zu finden; dieser beläuft sich derzeit auf 170 € bis 340 €. Bei der Summe der 265 €, die Sie begleichen mussten, handelt es sich um den Regelbetrag, den alle Personen begleichen müssen, wenn ein Antrag auf Erteilung der Approbation ab dem 01.01.24 eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen