Sehr
<< Anrede >>
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/214360/
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Radio Bremen als Anstalt des Öffentlichen Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftspflichtig ist. Es handelt sich nicht um eine Anfrage, die den Schutzbereich der journalistischen bzw. der Pressefreiheit eröffnet.
Die Kosten für die Rundfunkinfrastruktur und insbesondere für das Bereitstellen von CDN-Dienstleistungen für Online-Videos & Streams sind im Geschäftsbericht transparent zu veröffentlichen. Dies ist bisher nicht der Fall und darauf stützt sich mein Auskunftsersuchen.
Meiner Recherche nach gibt es nur einen CDN-Dienstleister für Radio Bremen für Videos und Videostreams: Akamai. Insofern ist unerheblich, ob die Gesamtkosten für CDN-Dienstleistungen Videos und Videostreams veröffentlicht werden oder ob explizit die Kosten für den Dienstleister Akamai veröffentlicht werden.
Akamai hat beim Anliefern der Videoinhalte für die bundesdeutschen Rundfunkanstalten ein Monopol. Ziel dieser Anfrage, die in gleicher Form an alle Landesrundfunkanstalten gestellt wurde, ist das Monopol von Akamai sichtbar zu machen. Ein Monopol für alle Bewegtbildinhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet die Infrastruktur, die Pressefreiheit und die Ausfallsicherheit der Informationsinfrastruktur. Eine Diversifizierung der CDN-Dienstleister sowie die Nutzung eigener Infrastruktur / im Wirkungsbereich der Europäischen DSGVO ansässiger Infrastrukturbetreiber sind stattdessen anzustreben.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 214360.pdf
- 2021-03-09_1-image001.png
- 2021-04-01_1-image001.png
Anfragenr: 214360
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/214360/