Kosten CDN Akamai für Online-Videos & Streams

Anfrage an: Radio Bremen

die monatlichen und jährlichen Kosten für die Nutzung des CDN-Dienstleisters Akamai

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die monatlichen…
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten CDN Akamai für Online-Videos & Streams [#214360]
Datum
5. März 2021 12:28
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die monatlichen und jährlichen Kosten für die Nutzung des CDN-Dienstleisters Akamai
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214360/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Radio Bremen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an Radio Bremen. Wir bestätigen hiermit den Empfang. Mit fr…
Von
Radio Bremen
Betreff
AW: Kosten CDN Akamai für Online-Videos & Streams [#214360]
Datum
9. März 2021 10:03
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an Radio Bremen. Wir bestätigen hiermit den Empfang. Mit freundlichen Grüße,
Radio Bremen
Ihre Auskunftsanfrage vom 05. März 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. März, welche wi…
Von
Radio Bremen
Betreff
Ihre Auskunftsanfrage vom 05. März 2021
Datum
1. April 2021 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. März, welche wir als Justiziariat zur Prüfung und weiteren Beantwortung übernommen haben. Sie bitten um Auskunft über die monatlichen sowie jährlichen Kosten für die Nutzung des CDN-Dienstleisters Akamai. Ihr Auskunftsbegehren stützen Sie dabei auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie auf § 3 Abs. 3 des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), § 1 Abs. 1 Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Ihren Antrag nach § 1 Abs. 1 BremIFG lehnen wir ab. Gemäß § 6 Abs. 1 BremIFG darf ein Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit Radio Bremen eingewilligt hat oder Ihr Informationsinteresse oder das der Allgemeinheit die schutzwürdigen Belange von Radio Bremen überwiegt. Sie tragen bereits keine berechtigten Gründe vor, die Ihr Informationsinteresse an einer Zugänglichmachung begründen. Darüber hinaus sind gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BremIFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Darunter fallen auch die von Ihnen begehrte Informationen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und der CDN-Dienstleisters Akamai haben im Einvernehmen eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen. Diese umfasst auch die finanziellen Verpflichtungen der Vertragsparteien, so dass diese nicht für Dritte offenkundig oder öffentlich einsehbar sind. Darüber hinaus hätte eine Offenlegung unmittelbare wettbewerbsrechtliche Relevanz. Da die Informationen Aufschluss über die vertraglich festgelegten finanziellen Verpflichtungen der Vertragsparteien geben, ist die Offenbarung geeignet, Konkurrentinnen und Konkurrenten wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen oder die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu schwächen. Demnach überwiegt das Geheimhaltungsinteresse von Radio Bremen auf der einen und das Geheimhaltungsinteresse des CDN-Dienstleisters Akamai auf der anderen Seite Ihr vermeintliches Interesse an einer Zugänglichmachung dieser Informationen. Letztlich besteht auch kein Auskunftsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften des IWG, BremUIG sowie VIG, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Nach alle dem ist Ihr Antrag abzulehnen. Sie haben gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG verletzt sehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten CDN Akamai für Online-Videos & Streams“ [#214360]
Datum
22. Mai 2021 17:08
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214360/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Radio Bremen als Anstalt des Öffentlichen Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz auskunftspflichtig ist. Es handelt sich nicht um eine Anfrage, die den Schutzbereich der journalistischen bzw. der Pressefreiheit eröffnet. Die Kosten für die Rundfunkinfrastruktur und insbesondere für das Bereitstellen von CDN-Dienstleistungen für Online-Videos & Streams sind im Geschäftsbericht transparent zu veröffentlichen. Dies ist bisher nicht der Fall und darauf stützt sich mein Auskunftsersuchen. Meiner Recherche nach gibt es nur einen CDN-Dienstleister für Radio Bremen für Videos und Videostreams: Akamai. Insofern ist unerheblich, ob die Gesamtkosten für CDN-Dienstleistungen Videos und Videostreams veröffentlicht werden oder ob explizit die Kosten für den Dienstleister Akamai veröffentlicht werden. Akamai hat beim Anliefern der Videoinhalte für die bundesdeutschen Rundfunkanstalten ein Monopol. Ziel dieser Anfrage, die in gleicher Form an alle Landesrundfunkanstalten gestellt wurde, ist das Monopol von Akamai sichtbar zu machen. Ein Monopol für alle Bewegtbildinhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet die Infrastruktur, die Pressefreiheit und die Ausfallsicherheit der Informationsinfrastruktur. Eine Diversifizierung der CDN-Dienstleister sowie die Nutzung eigener Infrastruktur / im Wirkungsbereich der Europäischen DSGVO ansässiger Infrastrukturbetreiber sind stattdessen anzustreben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214360.pdf - 2021-03-09_1-image001.png - 2021-04-01_1-image001.png Anfragenr: 214360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214360/