Kosten Corona-Tests Kitas

Ich möchte mir ein besseres Bild über die Kosten der Corona-Testungen in Kitas machen und würde deshalb gerne wissen, wieviel in Bayern - während des kompletten Testzeitraumes- in Kitas für Corona-Tests ausgegeben wurde vom Land Bayern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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Nele Flüchter
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mir ein besseres Bild ü…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
Kosten Corona-Tests Kitas [#283107]
Datum
4. Juli 2023 10:03
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mir ein besseres Bild über die Kosten der Corona-Testungen in Kitas machen und würde deshalb gerne wissen, wieviel in Bayern - während des kompletten Testzeitraumes- in Kitas für Corona-Tests ausgegeben wurde vom Land Bayern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283107/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nele Flüchter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nele Flüchter
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli 2023, deren Eingang wir hiermit bestätigen…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Kosten Corona-Tests Kitas [#283107]
Datum
14. Juli 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli 2023, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Zuständigkeitshalber wurde ihre Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitergeleitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Von Februar 2021 bis Dezember 2022 hat das Staatsminis…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Kosten Corona-Tests Kitas [#283107]; Ihre Nachricht vom 04.07.2023; Az.: GK4-A0140-2023/2207
Datum
27. Juli 2023 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Flüchter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Von Februar 2021 bis Dezember 2022 hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) für den Freistaat Bayern insgesamt rd. 374 Mio. Antigen-Selbsttests für rd. 515 Mio. Euro beschafft. Diese Selbsttests wurden sukzessive an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert und von dort für Testungen an Schulen, der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und für die Testungen des Personals des Freistaats nach der Corona-ArbSchV weiterverteilt. Die o.g. Einrichtungen haben selbständig ihre Bedarfe ermittelt und auf dieser Grundlage wurden den Einrichtungen Tests zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Erfassung, wie viele Selbsttests ausschließlich in Kitas verwendet wurden, hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Kreisverwaltungsbehörden bedeutet, daher können wir Ihnen keine Angaben zu den Testkosten speziell für Kitas machen. Darüber hinaus bestand zeitweise nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes im Rahmen der sog. Bürgertestungen die Möglichkeit zur kostenfreien Testung. Mit freundlichen Grüßen