Kosten Corona-Tests Schulen

Bitte teilen Sie mir die Gesamtausgaben für sämtliche Corona-Tests mit (Schnelltests, PCR-Pool), die während der Corona-Pandemie durch das Land Schleswig-Holstein an den Schulen finanziert wurden.

Sowohl für Lehrer*Innen, als auch Schüler*Innen.

Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die evtl. Auwertung im Labor und Transportkosten, etc.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Nele Flüchter
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir die Gesamtausgab…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
Kosten Corona-Tests Schulen [#281216]
Datum
15. Juni 2023 13:31
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Gesamtausgaben für sämtliche Corona-Tests mit (Schnelltests, PCR-Pool), die während der Corona-Pandemie durch das Land Schleswig-Holstein an den Schulen finanziert wurden. Sowohl für Lehrer*Innen, als auch Schüler*Innen. Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die evtl. Auwertung im Labor und Transportkosten, etc. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281216/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nele Flüchter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nele Flüchter
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 15. Juni 2023 Sehr geehrte Frau Flüchter, leider ist das Ministerium für Al…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 15. Juni 2023
Datum
15. Juni 2023 15:20
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrte Frau Flüchter, leider ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur nicht die korrekte Informationspflichtige Stelle nach § 2 IZG-SH für Ihren Antrag. Ihre Anfrage wurde heute an das zuständige Finanzministerium Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrte Frau Flüchter, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswi…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: [EXTERN] Kosten Corona-Tests Schulen [#281216]
Datum
14. Juli 2023 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,2 KB


Sehr geehrte Frau Flüchter, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH, den ich vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) zugeleitet bekommen habe, und nehme hierzu mit dem MBWFK und dem für den haushaltsrechtlichen Vollzug zuständigen Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) wie folgt Stellung: Das Land Schleswig-Holstein hatte in der Corona-Pandemie u.a. die Aufgabe einen sicheren Schulbetrieb zu garantieren, so dass sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das Personal an den Schulen regelmäßig mit Selbsttests pro Präsenzwoche versorgt wurden. Gleichzeitig hatte das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber und Dienstherr die Aufgabe den in Präsenz Beschäftigten regelmäßig die Möglichkeit anzubieten, kostenlose Selbsttests pro Woche durchzuführen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hatte in dem Zusammenhang die Federführung für die Beschaffung der Corona-Selbsttests. Für die Beschaffung der Selbsttests für die Landesdienststellen (inkl. Schulen) sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 162.100.902,03 € brutto getätigt worden. Eine weitere Differenzierung (bspw. nach Landesdienststellen bzw. Schulen sowie Lehrer*innen oder Schüler*innen) ist leider nicht möglich. Es sind Transportkosten in Höhe von 1.244.553,84 € brutto entstanden. Diese Kosten umfassten die Transportkosten für die Landesdienststellen, Kitas und Schulen, eine weitere Differenzierung ist nicht mehr möglich. Hinzu kamen Kosten für sog. Sonderfahrten im Schulbereich in Höhe von 12.872,91 € brutto. Da es sich um sog. Corona-Selbsttests handelte, sind sog. Laborkosten nicht entstanden. Es entstehen keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen