Kosten der Abschiebungshaft
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:
1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.
2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich?
3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich?
Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Anfrage abgelehnt
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Datum24. August 2022
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27. September 2022
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