Kosten der Abschiebungshaft

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.
2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich?
3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich?

Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Hannah Franz
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Bundesa…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft [#257692]
Datum
24. August 2022 10:15
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen. 2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich? 3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich? Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257692/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Franz, zuständigkeitshalber habe ich Ihre untenstehende Nachricht an das Nds. Justizministerium…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Kosten der Abschiebungshaft [#257692]
Datum
24. August 2022 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Franz, zuständigkeitshalber habe ich Ihre untenstehende Nachricht an das Nds. Justizministerium abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Franz, haben Sie vielen Dank für Ihre umstehende Anfrage vom 24.08.2022 bezüglich der Kosten de…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: mdBu Übernahme: Kosten der Abschiebungshaft [#257692]
Datum
29. August 2022 12:25
Status
Sehr geehrte Frau Franz, haben Sie vielen Dank für Ihre umstehende Anfrage vom 24.08.2022 bezüglich der Kosten der Abschiebungshaft. Bei den von Ihnen erwünschten Auskünften handelt es sich weder um Umweltinformationen noch um Informationen nach dem Verbraucherschutzgesetz. Aus dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz oder dem Verbraucherinformationsgesetz kann daher kein entsprechender Auskunftsanspruch abgeleitet werden. In Niedersachsen existiert zurzeit auch kein landeseigenes Informationsfreiheitsgesetz, aus dem sich allgemeine Zugangsrechte zu behördlichen Informationen ergeben könnten. Damit können nur Personen, die persönlich betroffen sind und z. B. als Verfahrensbeteiligte ein spezifisches Interesse an Informationen geltend machen, um ihre rechtlichen Interessen zu verteidigen, Auskünfte nach den entsprechenden Vorschriften erhalten. Die niedersächsische Landesregierung hat in der Vergangenheit jedoch verschiedene parlamentarische Anfragen zum Themenkomplex „Abschiebungen“ beantwortet. Über das öffentlich zugängliche parlamentarische Informationssystem www.nilas.niedersachsen.de<http://www.nilas.niedersachsen.de> können Sie einige Beantwortungen recherchieren. Zugleich verweise ich auf eine frühere Beantwortung einer Bundestagsanfrage bezüglich der Praxis der Abschiebungshaft, zu welcher die niedersächsische Landesregierung sehr umfangreich zugeliefert hatte (https://dserver.bundestag.de/btd/19/3...). Mit freundlichen Grüßen