Kosten der Abschiebungshaft für den Staat

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung bzw. Bundesländern und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).

2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.
2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat hierdurch jährlich?

3. In wie vielen Fällen muss der Staat die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat alleine hierdurch jährlich?
Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Hannah Franz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Bu…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257628]
Datum
23. August 2022 14:01
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung bzw. Bundesländern und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen. 2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat hierdurch jährlich? 3. In wie vielen Fällen muss der Staat die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat alleine hierdurch jährlich? Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257628/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrte Frau Franz, Ihre Anfrage vom 23. August 2022 ist hier eingegangen. Sie haben um statistische Angabe…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257628]
Datum
13. September 2022 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Franz, Ihre Anfrage vom 23. August 2022 ist hier eingegangen. Sie haben um statistische Angaben zum Thema " Kosten der Abschiebungshaft für den Staat" gebeten. In Beantwortung dieser Anfrage übersende ich Ihnen unsere Antwort auf die Große Anfrage "Praxis der Abschiebungshaft seit 2018" (BT-Drucksache 19/27324), die an die Bundesregierung gerichtet wurde. Die Antworten beinhalten teilweise die von Ihnen erbetenen Angaben. Sofern gewünschte Angaben nicht enthalten sind, liegen diese nicht vor. Nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz besteht nur ein Auskunftsanspruch zu den der Behörde bereits vorliegenden Daten, ein Anspruch auf Datenrecherche ergibt sich daraus nicht. Ebenso besteht kein Recht auf Auskunft bei der angefragten Behörde, warum Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können. Für die Zurverfügungstellung der beigefügten Unterlagen werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen