Kosten der Abschiebungshaft für den Staat

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.
2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich?
3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich?

Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Hannah Franz
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem d…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257760]
Datum
25. August 2022 09:25
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen. 2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich? 3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich? Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257760/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Franz, mit E-Mail vom 25. August 2022 haben Sie um Informationen im Hinblick auf die Abschiebun…
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Frage den Staat-Kosten der Abschiebungshaft für den Staat
Datum
1. September 2022 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Franz, mit E-Mail vom 25. August 2022 haben Sie um Informationen im Hinblick auf die Abschiebungshaft in Thüringen gebeten. Beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) auf die Große Anfrage „Praxis der Abschiebungshaft seit 2018 (BT-Drucksache 19/27324), die an die Bundesregierung gerichtet wurde. Die Antworten beinhalten teilweise die von Ihnen erbetenen Angaben. Sofern gewünschte Angaben nicht enthalten sind, liegen diese nicht vor. Nach dem Thüringer Transparenzgesetz besteht ein Auskunftsanspruch zu den der Behörde bereits vorliegenden Daten, ein Anspruch auf Datenrecherche ergibt sich daraus nicht. Ebenso besteht kein Recht auf Auskunft bei der angefragten Behörde, warum Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können. Für die Zurverfügungstellung der beigefügten Unterlagen werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Hannah Franz
Liebe << Anrede >> ich bedanke mich ganz herzlich für die Übersendung der Unterlagen. Mit freundlich…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Hannah Franz
Betreff
AW: Frage den Staat-Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257760]
Datum
1. September 2022 17:16
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> ich bedanke mich ganz herzlich für die Übersendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257760/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>