Kosten der Abschiebungshaft für den Staat

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.
2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich?
3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich?

Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 0 Follower:innen
Hannah Franz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Bu…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257761]
Datum
25. August 2022 09:25
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen. 2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt das Land/der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat/dem Land hierdurch jährlich? 3. In wie vielen Fällen muss der Staat/das Land die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat/dem Land alleine hierdurch jährlich? Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257761/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Franz, wir nehmen Bezug auf untenstehenden Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG, mit dem Sie Informat…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#257761]
Datum
31. August 2022 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,2 KB


Sehr geehrte Frau Franz, wir nehmen Bezug auf untenstehenden Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG, mit dem Sie Informationen zu Kosten der Abschiebungshaft für den Staat begehren. Die zuständige informationspflichtige Stelle für die von Ihnen angefragten Informationen ist allerdings vorliegend nicht das Ministerium der Justiz und für Migration sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe (Abteilung 8). Daher haben wir Ihren Antrag heute dorthin abgegeben. Freundliche Grüße
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
LIFG Anfrage 257761 Sehr geehrte Frau Franz, auf beigefügte Anlage wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
LIFG Anfrage 257761
Datum
14. September 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Franz, auf beigefügte Anlage wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Hannah Franz
AW: LIFG Anfrage 257761 [#257761] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Anlage. Mit…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Hannah Franz
Betreff
AW: LIFG Anfrage 257761 [#257761]
Datum
24. September 2022 13:30
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Anlage. Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257761/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>

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