Kosten der Abschiebungshaft für den Staat

1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung bzw. Bundesländern und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).

2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen.

2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat hierdurch jährlich?

3. In wie vielen Fällen muss der Staat die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat alleine hierdurch jährlich?

Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Hannah Franz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie lange sind…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#256226]
Datum
3. August 2022 10:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie lange sind Personen in der Abschiebungshaft durchschnittlich inhaftiert gewesen in den letzten fünf Jahren? Hierbei bitte ich um eine Aufschlüsselung der Haftdauer nach Hafteinrichtung bzw. Bundesländern und Haftart (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Welche Haftkosten entstehen pro Hafttag? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtungen. 2. Wie häufig kommen die inhaftierten Personen selber für die Haftkosten auf? In wie vielen Fällen übernimmt der Staat die Haftkosten? Welche Kosten entstehen dem Staat hierdurch jährlich? 3. In wie vielen Fällen muss der Staat die Haftkosten übernehmen, weil die Haft von einem Gericht als rechtswidrig anerkannt wird? Wie viele Kosten entstehen dem Staat alleine hierdurch jährlich? Sollte es zu den angefragten Daten keine Informationen geben, so bitte ich um entsprechende Stellungnahme der Behörde, warum diese Daten nicht erhoben werden bzw. erhoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 256226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256226/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Franz, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#256226]
Datum
3. August 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franz, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.08.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1044 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 03.09.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, li…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Kosten der Abschiebungshaft für den Staat [#256226]
Datum
23. August 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, liegen die von Ihnen begehrten Informationen betreffend die Kosten der Abschiebungshaft für den Staat hier nicht vor. Insofern kann von hier entsprechend § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nicht über Ihren Antrag entschieden werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. an die jeweils zuständigen Landesbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen