Kosten der Ampelanlage Erwitter Straße / Overhagener Straße Lippstadt

Eine Liste, wie viel der Betrieb der temporären Ampelanlage (orange Ampeln) an der Kreuzung Erwitter Straße und Overhagener Straße Lippstadt, siehe Link für Google Maps Koordinaten: https://www.google.de/maps/@51.6635762,8.3442302,150m/data=!3m1!1e3
und wie viel der Bau der dauerhaften Ampelanlage an erwähnter Kreuzung gekostet hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Ampelanlage Erwitter Straße / Overhagener Straße Lippstadt [#60524]
Datum
8. März 2019 08:11
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste, wie viel der Betrieb der temporären Ampelanlage (orange Ampeln) an der Kreuzung Erwitter Straße und Overhagener Straße Lippstadt, siehe Link für Google Maps Koordinaten: <<E-Mail-Adresse>> und wie viel der Bau der dauerhaften Ampelanlage an erwähnter Kreuzung gekostet hat. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Die hohen Kosten der transportablen Lichtsignalanlage sind auf die lange Vorhaltezeit…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Kosten der Ampelanlage Erwitter Straße / Overhagener Straße Lippstadt [#60524]
Datum
3. April 2019 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Die hohen Kosten der transportablen Lichtsignalanlage sind auf die lange Vorhaltezeit zurückzuführen, diese ergibt sich vom Totalausfall der alten Anlage am 09.05.2016 bis zur Wiedereinschaltung der neuen Anlage am 12.12.2018. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht von Straßen.NRW wurde die mobile Anlage schnellstmöglich aufgestellt und programmiert (Gefahr im Verzug am unsignalisierten Knotenpunkt). Eine zeitnahe Erneuerung war allerdings nicht möglich, da die LSA betrieblich mit der Bahnübergangssicherungsanlage der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) an der Overhagener Straße zusammenhängt und eine technische Schnittstelle existiert. Die betroffene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) der WLE war in der Bauform Lo 1/57 in den siebziger Jahren errichtet. Für diese Anlagen wurde seitens der DB Netz AG in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) ein Umbauverbot ausgesprochen. Eine Veränderung oder Erweiterung von Anlagen dieses Typs ist somit unzulässig und hätte den Bestandschutz und damit die Betriebserlaubnis aufgehoben. Zur Erneuerung der ausgefallenen Lichtsignalanlage hätten Änderungen an der Bestandsanlage der BÜSA durchgeführt werden müssen (Einbau von sogenannten BÜSTRA Adaptern), da auch die vorhandenen, technischen Schnittstellen bei Erneuerung der Lichtsignalanlage nicht hätten weiter betrieben werden dürfen. D.h. bei Erneuerung der Verkehrssignalanlage musste auch die betroffene Bahnübergangssicherungsanlage erneuert werden. Hierzu waren entsprechende Planungen (PT1 Planungen) zu erstellen, die den gesamten Umfang der Maßnahme zusammenhängend darstellen und bei der Aufsichtsbehörde einzureichen waren. Anschließend mussten noch Ausschreibungen für die Tiefbauarbeiten und Bahnanlagen aufgestellt werden, so dass sich die Vorhaltungszeit auf 938 Tage summiert hat. Mit freundlichen Grüßen