Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16

Sämtliche Unterlagen zur Anmietung und dem Umbau des Objektes Nordstr. 16, insbesondere die veranschlagten Kosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2016
  • Frist
    20. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    96,00 Euro
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Julian Jacoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16 [#19602]
Datum
17. Dezember 2016 19:47
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen zur Anmietung und dem Umbau des Objektes Nordstr. 16, insbesondere die veranschlagten Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16“…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16 [#19602]
Datum
9. Mai 2017 23:46
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16“ vom 17.12.2016 (#19602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Olfen
AW: Gespräch Hallo Herr Jacoby, ich muss mich vielmals bei Ihnen entschuldigen. Leider sind Ihre Anfragen bei mir…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Gespräch
Datum
31. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Jacoby, ich muss mich vielmals bei Ihnen entschuldigen. Leider sind Ihre Anfragen bei mir immer weiter in den Hintergrund gerückt. Nunmehr beschäftige ich mich aber mit der ersten Anfrage Nordstr. 16. Bei erster Durchsicht stelle ich fest, dass der Vorgang schon einige Seiten umfasst und aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhebliche Schwärzungen erfahren muss. Dies bezogen auf personenbezogene Daten Privater und Mitarbeiter als auch den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dies wird sicherlich mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Nach der Gebührenordnung Tatbestand 2.2 beträgt der Gebührenrahmen 30 bis 500 €. Da erhebliche Schwärzungen vorgenommen werden müssen, wird sich die Gebühr auf 300,00 € belaufen. Reicht Ihnen ggf. eine schriftliche Aufstellung der Kosten (Miete, Umbau, veranschlagter Verbrauch etc.? Hier ist der Gebührenrahmen schon deutlich geringer (30 bis 250 €). Die Erstellung einer Excel-Datei wird auch nicht in 5 min fertig sein, aber der Aufwand ist deutlich geringer. Freundliche Grüße
Julian Jacoby
AW: AW: Gespräch [#19602] Sehr geehrt<< Anrede >> Mir würde eine Excel Liste als Aufstellung vollkomm…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: AW: Gespräch [#19602]
Datum
2. Juni 2017 10:18
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Mir würde eine Excel Liste als Aufstellung vollkommen reichen. Es wäre schön, wenn sie mir noch kurz erläutern könnten, ob es bei 30-50 Euro bleiben wird, oder es sich doch eher im Kostenrahmen von den angesprochenen 250 Euro bewegt. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Olfen
Sehr geehrter Herr Jacoby, beigefügt die Kostenaufstellung für das angefragte Objekt zur Kenntnis. Für weitere R…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16
Datum
8. Juni 2017 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jacoby, beigefügt die Kostenaufstellung für das angefragte Objekt zur Kenntnis. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Julian Jacoby
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die unkomplizierte Aufstellung der Kosten. Diese reichen mir …
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16 [#19602]
Datum
8. Juni 2017 18:14
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die unkomplizierte Aufstellung der Kosten. Diese reichen mir vorerst. Ich weiß Ihre Mühen zu schätzen und wünsche ihnen in diesem Sinne noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Olfen
Gebühren Sehr geehrter Herr Jacoby, meine Kollegin teilt mir gerade mit, dass Sie gut 4 Stunden mit der Durchsich…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Via
Briefpost
Betreff
Gebühren
Datum
13. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacoby, meine Kollegin teilt mir gerade mit, dass Sie gut 4 Stunden mit der Durchsicht der Akten und Erstellung der Tabelle beschäftigt war. Zusätzlich hat sie sich noch 2 Stunden mit den allgemeinen Bestimmungen des IFG auseinandergesetzt. Entsprechend des Berichtes der sog. KGSt zu den Kosten eines Arbeitsplatzes liegt der Stundensatz für die Kollegin bei über 54,00 €…. Ich werde die 2 Stunden für IFG rausrechnen – ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind…… Dennoch ergibt sich eine Gebühr von über 200,00 €. Diese Mail nur vorweg als Hinweis. Nicht das Sie aus „allen Wolken“ fallen. Freundliche Grüße
Julian Jacoby
AW: Gebühren [#19602] Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bat sie in einer früheren Mail um eine Information …
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Gebühren [#19602]
Datum
13. Juni 2017 11:18
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bat sie in einer früheren Mail um eine Information in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen. Dies tat ich um die Kosten abschätzen zu können, welche diese Aufstellung verursacht. Ich habe mein Einverständnis davon abhängig gemacht, wie hoch die Kosten ausfallen würden. Der Kostenrahmen von 30-250 Euro doch noch sehr breit gefächert war, wollte ich diese Kosten abschätzen. Da sie mir keine genauen Kosten genannt haben, oder zumindest einen kleineren Rahmen, mir aber dennoch die Unterlagen zugeschickt haben, bin ich davon ausgegangen, dass diese Anfrage dann erledigt gewesen ist. Ich werde Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen, da ich erst um eine Kostenaufstellung der Gebühren der Anfrage geben hatte. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16“ [#19602]
Datum
13. Juni 2017 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19602 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich um genauere spezifikation der zu erwartenden Kosten gebeten hatte und abschätzen zu können, ob sich dieser Aufwand lohnt. Ich habe auf diese Anfrage nach den Kosten nun die Liste der Kosten der Anmietung bekommen habe, galt diese Anfrage für mich als abgeschlossen. Im Nachhinein werden nun Kosten von knappen 200 Euro geltend gemacht, die ich nicht bereit bin zu zahlen. Ich bitte daher um Ihre Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Olfen
AW: Gebühren [#19602] Hallo Herr Jacoby, ich kann Sie da schon verstehen. Ich werde mal versuchen, hier noch nach…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
AW: Gebühren [#19602]
Datum
13. Juni 2017 11:24
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Jacoby, ich kann Sie da schon verstehen. Ich werde mal versuchen, hier noch nach Rücksprache etwas machen zu können. Ich denke, die nunmehr erstellte Excel-Tabelle ist für uns ja, wenn sie weitergeführt wird, auch nützlich. Ich versuche zu halbieren, so dass wir bei der aufwendigen Sache auf ca. 108,00 € kommen werden. Ich denke, Sie werden auch verstehen, dass es schwer einschätzbar ist, welcher Zeitaufwand für die Erstellung der Tabelle erforderlich war. Ich melde mich. Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Anmietung des Objektes Nordstr. 16“ [#19602]
Datum
13. Juni 2017 14:19
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2017 wird hiermit bestätigt.
Kommunalverwaltung Olfen
Re: Gespräch Sehr geehrter Herr Jacoby, zur Übersendung der Gebührenbescheide benötige ich noch Ihre aktuelle Ans…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Via
Briefpost
Betreff
Re: Gespräch
Datum
4. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacoby, zur Übersendung der Gebührenbescheide benötige ich noch Ihre aktuelle Anschrift. Vielen Dank. Freundliche Grüße
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 17.12.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 17.12.2016
Datum
5. Juli 2017 16:39
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 17.12.2016 Aktenzeichen: 209.2.5.2-2039/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Jacoby hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den in Zusammenhang mit der Anmietung und dem Umbau des Objekts in der Nordstraße 16 stehenden Unterlagen über die Internetseite www.fragdenstaat.de gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 31.5.2017, welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie ihm für die tabellarische Aufstellung der Kosten einen Gebührenrahmen von 30 bis 250 € genannt. Daraufhin hat der Antragsteller in seinem Schreiben vom 2.6.2017 geantwortet: „Mir würde eine Excel Liste als Aufstellung vollkommen reichen. Es wäre schön, wenn sie mir noch kurz erläutern könnten, ob es bei 30-50 Euro bleiben wird, oder es sich doch eher im Kostenrahmen von den angesprochenen 250 Euro bewegt.“ Daraufhin haben Sie im nächsten Schreiben vom 8.6.2017 eine Liste der Kosten an den Antragsteller versendet und in einem weiteren Schreiben vom 13.6.2017 eine Gebühr in Höhe von 200 € in Aussicht gestellt. In einem klarstellenden Schreiben vom selben Tag schrieb der Antragsteller: „Ich bat sie in einer früheren Mail um eine Information in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen. Dies tat ich um die Kosten abschätzen zu können, welche diese Aufstellung verursacht. Ich habe mein Einverständnis davon abhängig gemacht, wie hoch die Kosten ausfallen würden. Der Kostenrahmen von 30-250 Euro doch noch sehr breit gefächert war, wollte ich diese Kosten abschätzen.“ In Ihrer Antwort vom 13.6.2017 auf dieses Schreiben stellen Sie eine reduzierte Gebühr in Aussicht: „Ich versuche zu halbieren, so dass wir bei der aufwendigen Sache auf ca. 108,00 € kommen werden. Ich denke, Sie werden auch verstehen, dass es schwer einschätzbar ist, welcher Zeitaufwand für die Erstellung der Tabelle erforderlich war.“ Daraufhin hat mich der Antragsteller um Vermittlung gebeten. Unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen bitte ich Sie darum, Ihre Gebührenentscheidung noch einmal zu überdenken: Aus dem IFG NRW selbst ergibt sich zwar keine Verpflichtung der öffentlichen Stelle, die präzise Höhe der Gebühren im Voraus der Zurverfügungstellung der Information zu benennen. Jedoch hätte es im vorliegenden Fall auf die E-Mail des Antragstellers vom 2.6.2017 aufgrund der in § 25 VwVfG NRW geregelten Betreuungs- und Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber dem Antragsteller zunächst noch einer Rückversicherung Ihrerseits bedurft, dass der Antragsteller unabhängig von der Höhe der Gebühr an seinem Informationszugangsantrag weiter festhalten wird. In seiner E-Mail vom 2.6.2017 hatte der Antragsteller nämlich deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er diese Entscheidung von der Höhe der Gebühren abhängig machen wird. Verständlich ist, dass eine präzise Bezifferung der Gebühr im Voraus schwer einschätzbar ist. Dies jedoch hätte dem Antragsteller auf seine E-Mail vom 2.6.2017 mitgeteilt werden können. So hätte er die Möglichkeit gehabt, zu entscheiden, ob er bereit ist, Gebühren von maximal 250 € für den Informationszugang in Kauf zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Julian Jacoby
AW: WG: Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 17.12.2016 [#19602] Sehr geehrte Damen und Herren&l…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: WG: Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 17.12.2016 [#19602]
Datum
14. Juli 2017 13:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> Ich habe formuliert<< Adresse entfernt >> dass ich erst einmal die Gebühren wissen wollen würde. Wie sie selbst geschrieben haben regelt § 25 VwVfG NRW die Betreuungs- und Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber dem Antragsteller. Deshalb hätte es zunächst noch einer Rückversicherung bedurft<< Adresse entfernt >> dass ich unabhängig von der Höhe der Gebührweiter an meinem Informationszugangsantrag festhalten werde. Sollte die Praxis der Kommunalverwaltung Olfen weiter Schule machen und jedes mal erst die Informationen herausgegeben werden und dann die Kosten beziffert werden<< Adresse entfernt >> sehe ich den Sinn des IFG NRW konterkariert. Es ist in meinen Augen möglich einen Kostenramen enzischätzen<< Adresse entfernt >> der keine 200 Euro als Spanne umfasst. Aufgrund der Anzahl der Akten und der Aufstellung ist es möglich zu sagen<< Adresse entfernt >> ob es sich auf 30-50 Euro beläuft<< Adresse entfernt >> oder die Gebühr erheblich darüber liegt. Darum habe ich auch diese Spanne gewählt. Mathematisch betrachtet ist die Spanne 30-50 Euro recht eng gewählt<< Adresse entfernt >> sodass abzusehen war<< Adresse entfernt >> dass diese Spanne durchaus akzeptabel wäre<< Adresse entfernt >> wohingegen die 200 Euro definitiv nicht in meinem Kostenrahmen liegen. Es wäre schön<< Adresse entfernt >> eine Einschätzung ihrerseits zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 19602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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