Kosten der Corona Informationskampagne der Stadt Essen

Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu den Kosten der Informationskampagne zur "Corona-Krise" der Stadt Essen #Essenhältzusammen (insbesondere der groß angelegten Plakatkampagne) zu.
Ist diese Kampagne (und ihre Kosten) durch einen Ratsbeschluss initiiert worden?
Vielen Dank und freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Alexander Bellendorf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Alexander Bellendorf
Betreff
Kosten der Corona Informationskampagne der Stadt Essen [#187078]
Datum
20. Mai 2020 11:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu den Kosten der Informationskampagne zur "Corona-Krise" der Stadt Essen #Essenhältzusammen (insbesondere der groß angelegten Plakatkampagne) zu. Ist diese Kampagne (und ihre Kosten) durch einen Ratsbeschluss initiiert worden? Vielen Dank und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Bellendorf Anfragenr: 187078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187078 Postanschrift Alexander Bellendorf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Bellendorf

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Bellendorf, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Die Informati…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Kosten der Corona Informationskampagne der Stadt Essen [#187078]
Datum
22. Juni 2020 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Bellendorf, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Die Informationskampagne rund um das Coronavirus ist gemeinsam mit der EMG – Essen Marketing GmbH entwickelt und auf den Weg gebracht worden. Die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, liegen aktuell bei rund 25.000 Euro. Kostenfaktoren sind vor allem der Druck sowie die Hängung der Plakate an über 400 Standorten im gesamten Essener Stadtgebiet. Die Testimonials haben keine Gage oder ähnliches erhalten, auch die Grafik ist inhouse realisiert worden und damit kostenneutral. Da ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Essen und der Firma Ströer besteht, war eine Ausschreibung der Leistung nicht möglich. Der Rat der Stadt Essen hat die Kampagne bzw die Kosten für die Kampagne nicht beschlossen. Dies liegt im Bereich des laufendes Geschäftes der Verwaltung und muss nicht beschlossen werden. Zusätzliche Gelder wurden darüber hinaus nicht aufgewendet, auch insofern war kein Beschluss notwendig. Mit freundlichen Grüßen,