Kosten der Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland

1. Wie ist die Entfernung und Entsorgung herrenloser Fahrräder auf öffentlichen Straßen und Plätzen berlinweit und auf bezirklicher Ebene (insbesondere im Bezirk Berlin Mitte) geregelt?
2. Wie viel Geld kostet dies die öffentliche Hand pro Jahr (berlinweit und auf bezirklicher Ebene, insbesondere den Bezirk Berlin Mitte)?
3. Wurden zu diesem Thema bereits repräsentative Studien bzw. Evaluierungen / Erhebungen erstellt?

Zu den Fragen 1 und 2 bitten wir um detaillierte Aufstellungen. Zu Frage 3 bitten wir Zusendung der entsprechenden Studien bzw. Evaluierungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
  • 2 Follower:innen
Steffen Schulze
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Steffen Schulze
Betreff
Kosten der Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland [#9525]
Datum
24. April 2015 11:07
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie ist die Entfernung und Entsorgung herrenloser Fahrräder auf öffentlichen Straßen und Plätzen berlinweit und auf bezirklicher Ebene (insbesondere im Bezirk Berlin Mitte) geregelt? 2. Wie viel Geld kostet dies die öffentliche Hand pro Jahr (berlinweit und auf bezirklicher Ebene, insbesondere den Bezirk Berlin Mitte)? 3. Wurden zu diesem Thema bereits repräsentative Studien bzw. Evaluierungen / Erhebungen erstellt? Zu den Fragen 1 und 2 bitten wir um detaillierte Aufstellungen. Zu Frage 3 bitten wir Zusendung der entsprechenden Studien bzw. Evaluierungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steffen Schulze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steffen Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Steffen Schulze
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Kostenlose Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland Sehr geehrter Herr Schulze, die einzigen U…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Kostenlose Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland
Datum
27. April 2015 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
132,0 KB
Sehr geehrter Herr Schulze, die einzigen Unterlagen zu Ihrer Fragestellung, die mir vorliegen, ist die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15 248 des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) über "Entfernung scheinbar besitzerloser Fahrräder von öffentlichem Straßenland bzw. Fahrradstellplätzen" vom 22. Januar 2015 (s. Anlage). Sollten Sie darüber hinaus noch nähere Informationen bezüglich der Fragestellung aus dem Bezirk Mitte anstreben, bitte ich Sie, sich direkt dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Steffen Schulze
AW: Kostenlose Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland [#9525] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Steffen Schulze
Betreff
AW: Kostenlose Entsorgung herrenloser Fahrräder im öffentlichen Straßenland [#9525]
Datum
27. April 2015 15:02
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche Information. Mit freundlichen Grüßen Steffen Schulze Anfragenr: 9525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steffen Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>