Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie hoch beliefen sich im Jahr 2018 und 2019 die Gesamtkosten der Vertriebsinfrastruktur für Fahrausweise bei der WSW?
Ich erbitte, die Kosten auch auf die folgenden Bereiche transparent aufzuschlüsseln:
- Kosten der Instandhaltung der Ticketautomaten (Wartung, Entnahme von Geld, Anschaffung und Befüllung mit Papierrollen zum Druck der Fahrausweise, Softwareupdates, Reparaturen, Zahlungsdienstleister der Kartenzahlterminals etc)
- Kosten verursacht durch den Einsatz von Fahrausweiskontrolleuren
- Kosten der Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen aus Leistungserschleichung (Schwarzfahren)
- Kosten der Vertriebsinfrastruktur in Bussen, Kiosken, und anderen Verkaufsstellen
- Kosten der Wartung, Reparatur und Pflege (insb. Datenaustausch) der RFID/NFC-Fahrausweisprüfgeräte, welche in vielen Bussen vorn installiert sind

Welche Einnahmen stehen dem Betrieb dieser Infrastruktur gegenüber, d.h. wie viel Geld nimmt die WSW durch den Ticketverkauf ein?

In der Debatte um das solidarische Bürgerticket (https://www.buergerticket-wuppertal.de/), welches zur Zeit auch im Landtag NRW diskutiert wird (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gruene-antrag-buergerticket-nahverkehr-100.html), wird unter anderem mit überteuerten Infrastrukturen gegen das solidarische Bürgerticket argumentiert, die hierfür aufzubauen sind. Für eine Versachlichung der Debatte ist es erforderlich, die tatsächlichen Zahlen des Betriebs des aktuellen Systems mit der aktuell laufenden Infrastruktur zu kennen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Benedikt Matthes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch beliefen …
An Wuppertaler Stadtwerke Details
Von
Benedikt Matthes
Betreff
Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur [#196333]
Datum
30. August 2020 22:47
An
Wuppertaler Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch beliefen sich im Jahr 2018 und 2019 die Gesamtkosten der Vertriebsinfrastruktur für Fahrausweise bei der WSW? Ich erbitte, die Kosten auch auf die folgenden Bereiche transparent aufzuschlüsseln: - Kosten der Instandhaltung der Ticketautomaten (Wartung, Entnahme von Geld, Anschaffung und Befüllung mit Papierrollen zum Druck der Fahrausweise, Softwareupdates, Reparaturen, Zahlungsdienstleister der Kartenzahlterminals etc) - Kosten verursacht durch den Einsatz von Fahrausweiskontrolleuren - Kosten der Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen aus Leistungserschleichung (Schwarzfahren) - Kosten der Vertriebsinfrastruktur in Bussen, Kiosken, und anderen Verkaufsstellen - Kosten der Wartung, Reparatur und Pflege (insb. Datenaustausch) der RFID/NFC-Fahrausweisprüfgeräte, welche in vielen Bussen vorn installiert sind Welche Einnahmen stehen dem Betrieb dieser Infrastruktur gegenüber, d.h. wie viel Geld nimmt die WSW durch den Ticketverkauf ein? In der Debatte um das solidarische Bürgerticket (https://www.buergerticket-wuppertal.de/), welches zur Zeit auch im Landtag NRW diskutiert wird (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gruene-antrag-buergerticket-nahverkehr-100.html), wird unter anderem mit überteuerten Infrastrukturen gegen das solidarische Bürgerticket argumentiert, die hierfür aufzubauen sind. Für eine Versachlichung der Debatte ist es erforderlich, die tatsächlichen Zahlen des Betriebs des aktuellen Systems mit der aktuell laufenden Infrastruktur zu kennen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Matthes Anfragenr: 196333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196333/ Postanschrift Benedikt Matthes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wuppertaler Stadtwerke
Guten Tag Herr Matthes, wunschgemäß bestätige ich ihnen, dass wir ihre Email vom 30. August 2020 erhalten haben.…
Von
Wuppertaler Stadtwerke
Betreff
WG: Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur [#196333]
Datum
11. September 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Matthes, wunschgemäß bestätige ich ihnen, dass wir ihre Email vom 30. August 2020 erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen,

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Von
Wuppertaler Stadtwerke
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage "Kosten der Fahrausweisvertriebsinfrastruktur"
Datum
30. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Herr Matthes, Sie erhalten die Antworten auf Ihre gestellten Anfragen. Beste Grüße