Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin

Die Kosten für die Gewässerreinigung in Berlin für die Jahre 2013 bis 2023

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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Jan Krzyzanowski
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ko…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Jan Krzyzanowski
Betreff
Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
4. März 2024 17:01
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für die Gewässerreinigung in Berlin für die Jahre 2013 bis 2023
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Krzyzanowski Anfragenr: 301918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301918/ Postanschrift Jan Krzyzanowski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Krzyzanowski
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende E-Mail erhalten Sie mit der Bitte um Übernahme. Vielen Dank. Mit fre…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
5. März 2024 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende E-Mail erhalten Sie mit der Bitte um Übernahme. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Krzyzanowski, wenn Sie einverstanden sind, würde ich Ihnen formlos per E-Mail auf Ihre Frage a…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
11. März 2024 11:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
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Sehr geehrter Herr Krzyzanowski, wenn Sie einverstanden sind, würde ich Ihnen formlos per E-Mail auf Ihre Frage antworten. Kosten würden dann nicht entstehen. Bitte lassen Sie mich wissen, wie Sie sich entschieden haben. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jan Krzyzanowski
Sehr << Anrede >> mit einer formlosen Antwort per E- mail bin ich einverstanden. Es geht mir nur darum…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Jan Krzyzanowski
Betreff
AW: Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
11. März 2024 19:28
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit einer formlosen Antwort per E- mail bin ich einverstanden. Es geht mir nur darum einen Überblick der Kosten zu erhalten. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Jan Krzyzanowski Anfragenr: 301918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301918/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Anfrage Jan Krzyzanowski / Anfragenr.: 301918 An Frag den Staat Thema „Kosten der Gewässerreinigung in Berlin 20…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
11. März 2024 19:40
Status
Anfrage Jan Krzyzanowski / Anfragenr.: 301918 An Frag den Staat Thema „Kosten der Gewässerreinigung in Berlin 2013 bis 2023“ Zuständigkeit der SenMVKU An den Berliner Gewässern erster Ordnung sorgt die Gewässerunterhaltung für die Oberflächenreinhaltung, die Instandhaltung der landeseigenen Uferwände und Röhrichtschutzbauwerke (Holzpalisaden), für die Gewässerbelüftung, das Austonnen der EU-Badestellen und den Betrieb der Schleuse Neukölln. Die landeseigenen Gewässer erster Ordnung werden regelmäßig gepeilt und Schifffahrtshindernisse geräumt. Die landeseigenen Uferbefestigungen und Wasserbauwerke werden in regelmäßigen Abständen von externen Fachleuten auf ihre Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft. Zur Stützung des Sauerstoffgehalts in Gewässern betreibt die Gewässerunterhaltung das Belüftungsschiff Rudolf Kloos. Zur Durchführung von Bauwerkskontrollen an Ufern und Brücken betreibt die Gewässerunterhaltung das landeseigene Bauwerkskontrollschiff „Argusauge“ Für alle fließenden Gewässer zweiter Ordnung obliegt der Gewässerunterhaltung nach den §§ 39 ff. des Berliner Wassergesetzes die Verkehrssicherungspflicht. Bei natürlichem Abfluss zählen auch Seen zu den fließenden Gewässern. Der schadlose und ordnungsgemäße Wasserabfluss ist in diesen jederzeit zu gewährleisten. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie Bäume im Uferbereich sind in Bezug auf Gefahrensituationen regelmäßig zu überprüfen. Zur Verhinderung von Überschwemmungen werden Rechen und andere abflussrelevante Bauwerke nahezu wöchentlich von Wasserbaufachfirmen kontrolliert und von Unrat gereinigt. Der anfallende Abfall wird gesammelt, nach Wertstoffen getrennt und möglichst einer Wiederverwertung zugeführt. An den fließenden Gewässern zweiter Ordnung werden die Böschungen mehrfach im Jahr unter Beachtung der ortsspezifischen gewässerökologischen Besonderheiten gemäht sowie die Unterwasserbereiche entkrautet. Das Mähen und Krauten der Gewässer dient der Gewährleistung des erforderlichen Abflusses, um bei Starkregen Überschwemmungen zu verhindern. Darüber hinaus erfolgt jährlich eine Sohl- und Laubräumung. Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung sind für die Gewässer I. Ordnung in drei Bereiche (West, Südost, Innenstadt) und für die fließenden Gewässer II. Ordnung in vier Bereiche (Nordost, Nordwest, Südost und Südwest) unterteilt. Weitere Zuständigkeiten Neben der Zuständigkeit der SenMVKU im Zusammenhang mit Gewässern in Berlin gibt es weitere Zuständigkeiten. Für die Bundeswasserstraßen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – auch für Leistungen der Gewässerreinhaltung – zuständig. Die sonstigen Gewässer liegen in der Zuständigkeit der Bezirke. Gewässerreinigung Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung für alle Bereiche im Zuständigkeitsbereich der SenMVKU werden regelmäßig ausgeschrieben und beinhalten die oben beschriebenen Leistungen in Gänze. Dazu gehört neben vielen anderen Leistungen auch die Gewässerreinigung. Die Kosten dafür sind nicht separat ausgewiesen und werden nicht gesondert erfasst. Das liegt unter anderem daran, dass Wartungstouren und Kontrollleistungen sowie Instandsetzungsarbeiten mit Reinigungsarbeiten verbunden sein können. Der Ansatz für die Aufgaben der SenMVKU im Rahmen der Gewässerunterhaltung beläuft sich im Durchschnitt jährlich auf ca. 9 Mio €. Die Ausgaben der Gewässerreinigung anderer Verwaltungen liegen der SenMVKU nicht vor (siehe weitere Zuständigkeiten). Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Jan Krzyzanowski
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für diese zusammenfassende Erleuterung und Ihre Mühe. Alles Gute und m…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Jan Krzyzanowski
Betreff
AW: Kosten der Gewässerunterhaltung im Land Berlin [#301918]
Datum
12. März 2024 19:01
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für diese zusammenfassende Erleuterung und Ihre Mühe. Alles Gute und mit freundlichen Grüßen. Jan Krzyzanowski Anfragenr: 301918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301918/