Kosten der Inobhutnahme und Verdienste der Jugendamtmitarbeiter an eine Inobhutnahme

Anfrage an: Landratsamt Meißen

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe noch eine spezifische Anfrage. Leider hat sich die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, wo aus wirtschaftlichen Interessen entgegen dem Gesetz nicht Hilfe zur Erziehung, sondern Hilfe zur Entziehung geleistet wird.

Es gibt sehr erhärtete Gerüchte, die besagen, dass die Damen und Herren des Allgemeinen (A)Sozialen Dienstes, kurz ASD, fette Prämien für die Inobhutnahme kassieren und damit ihre Haushaltskassen aufpolieren. Es muss ja ein Grund geben, warum sich die Mitarbeiter der Jugendämter, die versuchen die Kinder in Obhut zu halten anstatt zu unterstützen, dass Erziehungshilfe geleistet wird, damit die Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden.

Bitte senden Sie mir zu die Statistiken und wie hoch sind die Kosten für so eine Inobhutnahme in ein Heim oder Pflegefamilie? Und was verdienen die Pflegefamilien bzw. Mitarbeiter der Jugendämter an einer in Inobhutnahme?

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich…
An Landratsamt Meißen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Inobhutnahme und Verdienste der Jugendamtmitarbeiter an eine Inobhutnahme [#258102]
Datum
31. August 2022 13:14
An
Landratsamt Meißen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe noch eine spezifische Anfrage. Leider hat sich die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, wo aus wirtschaftlichen Interessen entgegen dem Gesetz nicht Hilfe zur Erziehung, sondern Hilfe zur Entziehung geleistet wird. Es gibt sehr erhärtete Gerüchte, die besagen, dass die Damen und Herren des Allgemeinen (A)Sozialen Dienstes, kurz ASD, fette Prämien für die Inobhutnahme kassieren und damit ihre Haushaltskassen aufpolieren. Es muss ja ein Grund geben, warum sich die Mitarbeiter der Jugendämter, die versuchen die Kinder in Obhut zu halten anstatt zu unterstützen, dass Erziehungshilfe geleistet wird, damit die Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden. Bitte senden Sie mir zu die Statistiken und wie hoch sind die Kosten für so eine Inobhutnahme in ein Heim oder Pflegefamilie? Und was verdienen die Pflegefamilien bzw. Mitarbeiter der Jugendämter an einer in Inobhutnahme? Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258102/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Meißen
Sehr << Antragsteller:in >> am 31.08.2022 sandten Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verw…
Von
Landratsamt Meißen
Betreff
WG: Kosten der Inobhutnahme und Verdienste der Jugendamtmitarbeiter an eine Inobhutnahme [#258102]
Datum
31. August 2022 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 31.08.2022 sandten Sie eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Verwaltung des Landkreises Meißen. Darin bitten Sie erneut um Übermittlung von statistischen Daten im Zusammenhang mit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Wie Ihnen bereits mit zwei E-Mails vom 05.08.2022 mitgeteilt wurde, bedarf es eines rechtfertigenden Grundes, aus dem sich eine Verpflichtung der Landkreisverwaltung zur Beantwortung derartiger Anfragen ergibt. Sie verweisen jedoch erneut nur auf Regelungen im Sächsischen Transparenzgesetz, im Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) sowie im Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Die von Ihnen angeführten Regelungen sind jedoch in Hinblick auf die von Ihnen begehrten Auskünfte nicht einschlägig. Aus diesen Gründen können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht übermitteln. Allgemein kann ich Ihnen gleichwohl mitteilen, dass Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld erhalten, welches abhängig vom Alter und evtl. bestehenden zusätzlichen Anforderungen des Kindes unterschiedlich ausfällt. Zusätzlich können beim Jugendamt Beihilfen beantragt werden, etwa für Klassenfahrten, Urlaubsreisen oder auch für die Erstausstattung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes verdienen nichts an einer Inobhutnahme. Sie erhalten hierfür keine Prämien und auch keine sonstige Zuwendung. Mit freundlichen Grüßen