Kosten der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit" für die Jahre 2016 und 2017

Guten Tag,
im Rahmen meines Studiums führe ich eine Gesundheitsökonomische Evaluation durch und betrachte dabei die Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit". Um die Kosten vor und während der Kampagne zu vergleichen, bräuchte ich die Gesamtkosten, die für die Kampagne in den Jahren 2016 und 2017 angefallen sind. Am besten mit der Informationen woher die Finanzierung stamm.
Ich bedanke mich im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Emilia Beisel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Emilia Beisel
Betreff
Kosten der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit" für die Jahre 2016 und 2017 [#185841]
Datum
2. Mai 2020 13:06
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, im Rahmen meines Studiums führe ich eine Gesundheitsökonomische Evaluation durch und betrachte dabei die Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit". Um die Kosten vor und während der Kampagne zu vergleichen, bräuchte ich die Gesamtkosten, die für die Kampagne in den Jahren 2016 und 2017 angefallen sind. Am besten mit der Informationen woher die Finanzierung stamm. Ich bedanke mich im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emilia Beisel Anfragenr: 185841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185841 Postanschrift Emilia Beisel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Emilia Beisel
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Mai 2020 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Frau Beisel, Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 02.05.2020, gerichtet an <<E-Mail-A…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Kosten der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit" für die Jahre 2016 und 2017 [#185841]
Datum
5. Mai 2020 09:29
Status
Sehr geehrte Frau Beisel, Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 02.05.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>, ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Frau Beisel, hiermit kommen wir zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Kosten der Kampagne "Alkohol, kenn dein Limit" für die Jahre 2016 und 2017 [#185841]
Datum
27. Mai 2020 09:56
Status
Sehr geehrte Frau Beisel, hiermit kommen wir zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.05.2020. Diese möchten wir wie folgt beantworten: Die sogenannte Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." der BZgA wird aus PKV-Sponsoringmitteln finanziert. Die Gesamtkosten der Kampagne beliefen sich in den Jahren 2016 und 2017 auf insgesamt Euro 11.912.573,40. Wir hoffen, Ihre Anfragen konnten hinreichend beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen