Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung

Die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung, die am 03.08.2017 vom Inspekteur der Landespolizei, Willfried Kapischke, und Vertretern der Fachhochschule Güstrow vorgestellt wurde.

Mehr Informationen: http://www.schwerin-lokal.de/landespolizei-startet-kampagne-zur-nachwuchsgewinnung/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Koste…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#24251]
Datum
7. August 2017 19:02
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung, die am 03.08.2017 vom Inspekteur der Landespolizei, Willfried Kapischke, und Vertretern der Fachhochschule Güstrow vorgestellt wurde. Mehr Informationen: http://www.schwerin-lokal.de/landespolizei-startet-kampagne-zur-nachwuchsgewinnung/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. au…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre E-Mail vom 07.08.2017 bzgl. der Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung
Datum
8. August 2017 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Ob für einen Antrag für den Antragsteller Kosten entstehen werden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
665,6 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Fax vom 02.10.2017 ist eingegangen. Hierin beantragen Sie die Bereitstellung der…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Fax vom 02.10.2017 bezüglich der Beantragung der Bereitstellung von Information über die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung der Landespolizei
Datum
6. Oktober 2017 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Fax vom 02.10.2017 ist eingegangen. Hierin beantragen Sie die Bereitstellung der Information über die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung, die am 03.08.2017 vom Inspekteur der Landespolizei, Wilfried Kapischke, und Vertretern der Fachhochschule Güstrow vorgestellt wurde. Einen gleichlautenden Antrag haben Sie bereit mit Schreiben vom 21.08.2017 gestellt. Dieser wurde mit Bescheid vom 07.09.2017 (Posteingang gemäß PZU am 09.09.2017) ablehnend beschieden. Auch ein erneuter Antrag wäre gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per Fax genügt mangels Originalunterschrift der Schriftform nicht, so dass Ihr Fax aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Sollten Sie daher an einer Antragstellung festhalten wollen, muss ich Sie bitten, diesen noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Originalunterschrift) zu stellen. Das Erfordernis einer zustellungsfähigen Anschrift bleibt bestehen, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Jedoch wird auch ein erneuter, gleichlautender Antrag aus den bereits mit Ablehnungsbescheid vom 07.09.2017 genannten Gründen ablehnend beschieden werden. Wie in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt, könnten die von Ihnen begehrten Informationen beim Ausbildungsinstitut der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Goldberger Str. 12-13, 18273 Güstrow, vorhanden sein. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie mein Fax bearbeiten. Ich habe es am 02.10…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihr Fax vom 02.10.2017 bezüglich der Beantragung der Bereitstellung von Information über die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung der Landespolizei [#24251]
Datum
6. Oktober 2017 16:53
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie mein Fax bearbeiten. Ich habe es am 02.10.2017 an die FH Güstrow per Fax (Telefax: 03843 283-900) geschickt. (http://www.fh-guestrow.de/impressum.php) Ein Fax mit Unterschrift ist ausreichend. Wenn Sie wünschen, können wir gerne den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 24251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr an die FH Güstrow gerichteter Antrag ist - offensichtlich aufgrund eines IT-techni…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihr Fax vom 02.10.2017 bezüglich der Beantragung der Bereitstellung von Information über die Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung der Landespolizei [#24251]
Datum
11. Oktober 2017 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr an die FH Güstrow gerichteter Antrag ist - offensichtlich aufgrund eines IT-technischen Problems - in der Poststelle des Ministeriums für Inneres und Europa eingegangen. Da dieser mangels Adressierung nicht offenkundig die Fachhochschule als Empfänger ausgewiesen hat, wurde der Antrag hier bearbeitet. Diese Umstände bitte ich zu entschuldigen. Ihr Antrag wird selbstverständlich an die Fachhochschule zur Bearbeitung weitergeleitet. Ergänzend weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass Ihr unterzeichneter Antrag, den Sie per Fax übermittelt haben - entgegen Ihrer Rechtsauffassung - nicht dem Schriftformerfordernis entspricht, da ein Fax nicht Ihre eigenhändige Unterschrift, sondern lediglich eine Kopie derselben enthält. Eine Antragstellung in elektronischer Form kann nur dann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen, wenn die Voraussetzungen des § 3a Absatz 2 VwVfG M-V vorliegen. Ihr Fax erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich hinsichtlich dieser Frage an den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung“ [#24251]
Datum
22. Januar 2018 17:16
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24251 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein Fax mit meiner Unterschrift in der Tat genügt, um mich gegenüber der Behörde auszuweisen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 24251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Email an private Email-Adresse Unser Az: 5.8.1.004/014/2018-00905 Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfragen, eins…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Email an private Email-Adresse
Datum
2. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
Unser Az: 5.8.1.004/014/2018-00905 Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfragen, einschließlich der Korrespondenz über fragdenstaat habe ich erhalten und nehme dazu wie folgt Stellung: Gemäß § 10 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) wird der Zugang zu amtlichen Informationen auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Diese Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Die Schriftform verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen. Unseres Erachtens genügt eine Antragstellung per Fax der Schriftform, vgl. www.datenschutz-mv.de/informationsfreiheit/publikationen/allgemeines. Den eingestellten Unterlagen bei fragdenstaat habe ich entnommen, dass das Ministerium für Inneres und Europa diese Auffassung nicht teilt. Ich werde mich daher an das Ministerium wenden und um Stellungnahme bitten. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich mich gern wieder an Sie wenden. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Hilfe der IFG-Beauftragten des Landes konnte festgestellt werden, dass ei…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#24251]
Datum
25. März 2018 23:46
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Hilfe der IFG-Beauftragten des Landes konnte festgestellt werden, dass ein Fax mit Unterschrift ausreicht (siehe Email vom 22.02.2018). Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir meine gewünschten Informationen zusenden könnten. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 24251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr am 21.08.2017 hier gestellter Antrag (ohnehin in Schr…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#24251]
Datum
26. März 2018 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr am 21.08.2017 hier gestellter Antrag (ohnehin in Schriftform) wurde jedoch nicht aufgrund eines Formfehlers abgelehnt. Ihr Antrag wurde abgelehnt, da die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen. Dementsprechend verweise ich auf den Ablehnungsbescheid vom 07.09.2017 und weise Sie erneut darauf hin, dass die von Ihnen beantragten Informationen bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Goldberger Straße 12-13, 18273 Güstrow vorhanden sein könnten. Sollte sich Ihre erneute Anfrage darauf beziehen, dass Sie bereits per Fax vom 02.10.2017 einen Antrag bei der Fachhochschule gestellt haben, bitte ich Sie, sich direkt bei dieser nach dem Stand der Bearbeitung zu erkundigen. Hiesigerseits wurde Ihr -fehlgeleitetes- Fax mit E-Mail vom 11.10.2017 an die Fachhochschule weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johannes Filter
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung und Klärung. Ich wende mich an die FH. Mit freundlichen Grüßen Johannes…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#24251]
Datum
26. März 2018 13:16
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung und Klärung. Ich wende mich an die FH. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 24251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>