Kosten der Kanzlei Raue LLP

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Die Kanzlei Raue LLP aus Berlin mit Sitz am Potsdamer Platz hat die Handelskammer in einigen Prozessen vertreten.

Ich würde gerne eine Aufstellung bekommen, welche Kosten in 2015, 2016, 2017 und auflaufend 2018 für Raue LLP angefallen sind. Aufgeschlüsselt nach Prozessen und sofern zutreffend nach Beratungsprojekten und Gutachten.

Sollte Raue LLP Gutachten erstellt haben im Auftrag der Handelskammer würde ich auch gerne diese Gutachten in Form von PDF-Dateien bekommen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
  • 0 Follower:innen
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Kosten der Kanzlei Raue LLP [#26894]
Datum
6. März 2018 13:16
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Kanzlei Raue LLP aus Berlin mit Sitz am Potsdamer Platz hat die Handelskammer in einigen Prozessen vertreten. Ich würde gerne eine Aufstellung bekommen, welche Kosten in 2015, 2016, 2017 und auflaufend 2018 für Raue LLP angefallen sind. Aufgeschlüsselt nach Prozessen und sofern zutreffend nach Beratungsprojekten und Gutachten. Sollte Raue LLP Gutachten erstellt haben im Auftrag der Handelskammer würde ich auch gerne diese Gutachten in Form von PDF-Dateien bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!