Kosten der Lernförderung Bildung- und Teilhabe

a) die Kosten der Lernförderung für Einzelunterricht im Jahr 2022
b) die Kosten der Lernförderung im Gruppenunterricht im Jahr 2022

Die Bildungsgutscheine des Landes NRW (10x90min) werden bekanntlich seit 2022 spitz mit 20 EUR für Gruppen mit 6 Kindern abgerechnet werden (also 120 EUR pro 90min). In Dortmund stehen spitz "nur" 5x15 EUR = 75 EUR für Gruppenunterricht zur Verfügung, pauschaliert natürlich nur 80% davon.

Sehen Sie hier - auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) - Anpassungen der derzeitigen Stundensätze? Diese sollen schließlich dem Marktumfeld angepasst werden. Der öffentliche Dienst - auch Mitarbeiter des Sozialamtes in Dortmund - hat sich dem Streik um höhere Löhne ebenfalls angeschlossen, so dass Sie hierfür sicherlich sensibilisiert sind.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Lernförderung Bildung- und Teilhabe [#271421]
Datum
24. Februar 2023 19:59
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die Kosten der Lernförderung für Einzelunterricht im Jahr 2022<< Antragsteller:in >> b) die Kosten der Lernförderung im Gruppenunterricht im Jahr 2022<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Bildungsgutscheine des Landes NRW (10x90min) werden bekanntlich seit 2022 spitz mit 20 EUR für Gruppen mit 6 Kindern abgerechnet werden (also 120 EUR pro 90min). In Dortmund stehen spitz "nur" 5x15 EUR = 75 EUR für Gruppenunterricht zur Verfügung, pauschaliert natürlich nur 80% davon.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehen Sie hier - auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) - Anpassungen der derzeitigen Stundensätze? Diese sollen schließlich dem Marktumfeld angepasst werden. Der öffentliche Dienst - auch Mitarbeiter des Sozialamtes in Dortmund - hat sich dem Streik um höhere Löhne ebenfalls angeschlossen, so dass Sie hierfür sicherlich sensibilisiert sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bedanke mich vorab für Ihre Rückmeldung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271421/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 24.02.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hie…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 24.02.2023
Datum
27. Februar 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 24.02.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
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Von
Kommunalverwaltung Dortmund
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Betreff
Datum
8. März 2023 08:16
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#271421] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung sowie den zur Verfügung gestellten Daten. Die Höhe der…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#271421]
Datum
13. März 2023 15:14
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung sowie den zur Verfügung gestellten Daten. Die Höhe der Stundensätze der Bildungsgutscheine liegen Ihnen nach meiner Fragestellung nun vor. Die letzte Anpassung der Stundensätze geschah laut Ihrer Antwort zum Schuljahr 2021/22, nachdem 10 Jahre lang keine Anpassung erfolgte und gleichzeitig die Abrechnungsmodalitäten geändert wurden. Im Regelfall sollten Sie die Ortsüblichkeit alle 2-4 Jahre prüfen oder aber (wie andere Städte) diese an Referenzsätze binden. Wird es wieder 10 Jahre dauern, bis Sie die ortsüblichen Marktpreise prüfen oder ist - vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation - hier mit einem früheren und vor allem sachgerechten Ergebnis zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271421/

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Kommunalverwaltung Dortmund
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Von
Kommunalverwaltung Dortmund
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Betreff
Datum
22. März 2023 07:13
Status