Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Kosten der Lernförderung für Einzelunterricht im Jahr 2022
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b) die Kosten der Lernförderung im Gruppenunterricht im Jahr 2022
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Die Bildungsgutscheine des Landes NRW (10x90min) werden bekanntlich seit 2022 spitz mit 20 EUR für Gruppen mit 6 Kindern abgerechnet werden (also 120 EUR pro 90min). In Dortmund stehen spitz "nur" 5x15 EUR = 75 EUR für Gruppenunterricht zur Verfügung, pauschaliert natürlich nur 80% davon.
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Sehen Sie hier - auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) - Anpassungen der derzeitigen Stundensätze? Diese sollen schließlich dem Marktumfeld angepasst werden. Der öffentliche Dienst - auch Mitarbeiter des Sozialamtes in Dortmund - hat sich dem Streik um höhere Löhne ebenfalls angeschlossen, so dass Sie hierfür sicherlich sensibilisiert sind.
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Ich bedanke mich vorab für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 271421
Antwort an:
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