Kosten der neu und renovierten Gebäude in der ITSBw.

Wie viel haben die folgende neuen Gebäude in der ITSBw (General-Fellgiebel-Kaserne) in Pöcking gekostet?

- Lehrsaal & Dienstraumgebäude
- Sporthalle
- Unterkunftgebäude
- Wachgebäude

Und wieviel haben die Renovierungsarbeiten an den bestehen Unterkunftgebäude gekostet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Nils Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel haben die folgende neuen Geb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Nils Schneider
Betreff
Kosten der neu und renovierten Gebäude in der ITSBw. [#279831]
Datum
25. Mai 2023 19:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel haben die folgende neuen Gebäude in der ITSBw (General-Fellgiebel-Kaserne) in Pöcking gekostet? - Lehrsaal & Dienstraumgebäude - Sporthalle - Unterkunftgebäude - Wachgebäude Und wieviel haben die Renovierungsarbeiten an den bestehen Unterkunftgebäude gekostet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Schneider Anfragenr: 279831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279831/ Postanschrift Nils Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Schneider
Bundesamt für Wehrverwaltung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschut…
Von
Bundesamt für Wehrverwaltung
Betreff
AW: [1004-IFG-119] ==> Kosten der neu und renovierten Gebäude in der ITSBw. [#279831]
Datum
14. Juni 2023 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz Und Dienstleistungen der Bundeswehr LS PIZ IUD Az: 01-11-05 //1004-IFG-119 Sehr geehrter Herr Schneider, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage zum Thema Kosten für Infrastruktur in Pöcking. Zuständigkeitshalber wurde diese an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr abgegeben. Sollte Ihrem Antrag entsprochen werden, können im Rahmen der Informationsgebührenverordnung hierfür Gebühren anfallen, diese richten sich nach dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand. Da Sie sich auf § 2 der IFGGebV berufen, bitte ich um Angabe der Gründe für die aus Billigkeit oder des offiziellen Interesses die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden sollen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wehrverwaltung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 LS PIZ IUD Az: 01-11-00 // 1004-IFG-119 …
Von
Bundesamt für Wehrverwaltung
Betreff
AW: [1004-IFG-119] ==> Kosten der neu und renovierten Gebäude in der ITSBw. [#279831]
Datum
30. Juni 2023 13:14
Status
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Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 LS PIZ IUD Az: 01-11-00 // 1004-IFG-119 Sehr geehrter Herr Schneider, anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zur Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen