Kosten der „Rente mit 63“

Aktuell wird von der FDP und Medien behauptet, dass die Rente mit 63 den Staat 3,5 Mrd. Euro pro Monat kosten. Ist das korrekt?
Sind das dann Kosten aus dem Staatshaushalt oder der Versicherten?
Und wie haben sich die Kosten entwickelt seit Einführung?
Und wie lautet die Kostenprognose und mit welchen Szenarien?
Ich würde gerne auf der Basis von Fakten argumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Christoph Apel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell wird von der FDP und Medien b…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Christoph Apel
Betreff
Kosten der „Rente mit 63“ [#300467]
Datum
18. Februar 2024 18:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell wird von der FDP und Medien behauptet, dass die Rente mit 63 den Staat 3,5 Mrd. Euro pro Monat kosten. Ist das korrekt? Sind das dann Kosten aus dem Staatshaushalt oder der Versicherten? Und wie haben sich die Kosten entwickelt seit Einführung? Und wie lautet die Kostenprognose und mit welchen Szenarien? Ich würde gerne auf der Basis von Fakten argumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Apel Anfragenr: 300467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300467/ Postanschrift Christoph Apel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Apel

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Schreiben vom 18. Februar 2024 Sehr geehrter Herr Apel, in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihr Schrei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Schreiben vom 18. Februar 2024
Datum
7. März 2024 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Apel, in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihr Schreiben vom 18. Februar 2024, mit freundlichen Grüßen