Kosten der Software "THWin"

1a. Maschinenlesbare Auflistung aller entstandenen und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungssoftware "THWin", insbesondere die Kosten für:
- Erstbeschaffung / Entwicklung
- Korrekturen / Wartung / Pflege
- Weiterentwicklungen

1b. Wenn für die Nutzung der Antragsteller/in "THWin" ein Lizenzmodell vorliegt:
- Kosten je Lizenz
- Anzahl der Lizenzen
- Begrenzung für die Nutzung einer Lizenz (z.B. "1 Lizenz je n Benutzer / je n Einheiten / je n Installationen / ...")

2. Benutzerhandbuch für die Antragsteller/in "THWin"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1a. Maschinenlesbar…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Software "THWin" [#162462]
Datum
3. August 2019 02:45
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1a. Maschinenlesbare Auflistung aller entstandenen und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungssoftware "THWin", insbesondere die Kosten für: - Erstbeschaffung / Entwicklung - Korrekturen / Wartung / Pflege - Weiterentwicklungen 1b. Wenn für die Nutzung der Antragsteller/in "THWin" ein Lizenzmodell vorliegt: - Kosten je Lizenz - Anzahl der Lizenzen - Begrenzung für die Nutzung einer Lizenz (z.B. "1 Lizenz je n Benutzer / je n Einheiten / je n Installationen / ...") 2. Benutzerhandbuch für die Antragsteller/in "THWin"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 03. August 2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde I…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Kosten der Software "THWin" #162462
Datum
13. August 2019 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 03. August 2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem Antrag nicht weitergeleitet. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Postanschrift und - da sie die Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - eine persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen. Bei der Beantwortung einer IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Auch ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde so nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in enstchuldigen Sie bitte, dass ich so lange für eine Antwort gebraucht habe. Nachsteh…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Software "THWin" #162462 [#162462]
Datum
7. September 2019 12:08
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in enstchuldigen Sie bitte, dass ich so lange für eine Antwort gebraucht habe. Nachstehend meine postalische Adresse. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass ich nach Art. 15 (1) a) den Verwendungszweck der Erhebung meiner Adresse wissen möchte, insbesondere vor dem Zusammenhang, dass ich Ihnen eine private Email-adresse, konkret <<E-Mail-Adresse>> mitteile. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.09.2019. Ich kann Ihre Nachfrage verstehen. Da Sie …
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Kosten der Software "THWin", # 162462
Datum
11. September 2019 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.09.2019. Ich kann Ihre Nachfrage verstehen. Da Sie Ihre privaten Email-Adresse mitgeteilt haben, ist die Angabe der Privatanschrift nicht notwendig. Meine Mail vom 13.08.2019 ist ein standardisiertes Schreiben. Ich werde es entsprechend überarbeiten. Ihre Anfrage gebe ich nun an das zuständige Fachreferat weiter. Sie erhalten hierzu in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Mail vom 11. September 2019. Nach Rückmeldung der zuständ…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Anfrage nach dem IFG, Kosten der Software "THWin", #162462
Datum
10. Oktober 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine Mail vom 11. September 2019. Nach Rückmeldung der zuständigen Sachbearbeiterin aus dem Fachreferat liegen die Informationen, insbesondere zu 1 a), in der von Ihnen erbetenen Form hier nicht vor. Für die Erstellung einer solchen Auflistung und die Auswertung weiterer Daten wird einen Zeitaufwand von ca. 4 Stunden benötigen. Der gebührenfreie Rahmen wird damit überschritten. Für die Erteilung der gewünschten Auskunft würde eine Gebühr in Höhe von 180,00 Euro anfallen. Wenn Sie dennoch die Beantwortung wünschen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen