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Kosten der Unterkunft / Miete im SGB II + SGB XII: jährliche Anpassung zum 01.10.2020

bekanntlich werden die Kosten der Unterkunft im SGB II + SGB XII jährlich angepasst:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html

Es wird um Zusendung und Veröffentlichung der jährlichen Anpassung zum 01.10.2020 gebeten inklusive Berechnungsgrundlagen.

Lt. Presse sind auch dieses Jahr in München die Mietpreise massiv gestiegen:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/535280/umfrage/mietpreise-auf-dem-wohnungsmarkt-in-muenchen/
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wohnen-muenchen-miete-mietspiegel-lockdown-daten-1.5041821

Auch sind in den Weisungen die aktuellen Rechtsprechungen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft / Miete im SGB II + SGB XII: jährliche Anpassung zum 01.10.2020 [#204581]
Datum
28. November 2020 17:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich werden die Kosten der Unterkunft im SGB II + SGB XII jährlich angepasst: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Kosten_Unterkunft.html Es wird um Zusendung und Veröffentlichung der jährlichen Anpassung zum 01.10.2020 gebeten inklusive Berechnungsgrundlagen. Lt. Presse sind auch dieses Jahr in München die Mietpreise massiv gestiegen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/535280/umfrage/mietpreise-auf-dem-wohnungsmarkt-in-muenchen/ https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wohnen-muenchen-miete-mietspiegel-lockdown-daten-1.5041821 Auch sind in den Weisungen die aktuellen Rechtsprechungen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft / Miete im SGB II + SGB XII: jährliche Anpassung zum 01.10.2020 [#204581]
Datum
30. November 2020 08:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
#204581 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#204581
Datum
16. Dezember 2020 10:43
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20_1820_EA.odt
20,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.