Kosten der Unterkunft und Heizung

Anfrage an: Jobcenter Neu-Ulm

Welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 u. Abs. 4 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Neu-Ulm zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2020 getroffenen Vereinbarungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Schlüssigkei…
An Jobcenter Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]
Datum
14. Januar 2020 22:17
An
Jobcenter Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 u. Abs. 4 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Neu-Ulm zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2020 getroffenen Vereinbarungen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174199 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Neu-Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in die Höchstwerte sind in Unterkunftsrichtlinien des kommunalen Trägers festgelegt. Di…
Von
Jobcenter Neu-Ulm
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]
Datum
22. Januar 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Höchstwerte sind in Unterkunftsrichtlinien des kommunalen Trägers festgelegt. Die aktuellen Grenzen basieren auf einem Gutachten des EMA-Instituts vom 02.12.2015 (vgl. Anlage Seite 8) und wurden für die Zeit ab 01.01.2016 angewandt. Zum 01.05.2018 erfolgte eine Fortschreibung auf Grundlage der Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 01.01.2016. Für einzelne Vergleichsräume erfolgte eine prozentuale Abstufung entsprechend dem etwas niedrigeren Mietniveau in den kreisangehörigen Kommunen. Die Vergleichsraumbildung basiert auf einer Wohnraumanalyse des kommunalen Trägers aus dem Jahr 2012. Die mietspiegelbasierte Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen wird ab 01.04.2020 aufgegeben. Es werden künftig die für die Leistungsberechtigten günstigeren Tabellenbeträge nach § 12a WoGG herangezogen. Diese werden analog der Praxis bei den Gerichten um 10% erhöht. Die in den Tabellenbeträgen enthaltenen „kalten“ Betriebskosten werden in Abzug gebracht (Mittelwerte aus dem Betriebskostenspiegel Deutschland). Die neuen Unterkunftsrichtlinien werden derzeit vom kommunalen Träger erstellt und müssen noch den kommunalen Gremien vorgelegt werden. Aktuell stehen diesem dem Jobcenter noch nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Neu-Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in die Höchstwerte sind in Unterkunftsrichtlinien des kommunalen Trägers festgelegt. Di…
Von
Jobcenter Neu-Ulm
Betreff
WG: Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]
Datum
22. Januar 2020 10:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Höchstwerte sind in Unterkunftsrichtlinien des kommunalen Trägers festgelegt. Die aktuellen Grenzen basieren auf einem Gutachten des EMA-Instituts vom 02.12.2015 (vgl. Anlage Seite 8) und wurden für die Zeit ab 01.01.2016 angewandt. Zum 01.05.2018 erfolgte eine Fortschreibung auf Grundlage der Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 01.01.2016. Für einzelne Vergleichsräume erfolgte eine prozentuale Abstufung entsprechend dem etwas niedrigeren Mietniveau in den kreisangehörigen Kommunen. Die Vergleichsraumbildung basiert auf einer Wohnraumanalyse des kommunalen Trägers aus dem Jahr 2012. Die mietspiegelbasierte Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen wird ab 01.04.2020 aufgegeben. Es werden künftig die für die Leistungsberechtigten günstigeren Tabellenbeträge nach § 12a WoGG herangezogen. Diese werden analog der Praxis bei den Gerichten um 10% erhöht. Die in den Tabellenbeträgen enthaltenen „kalten“ Betriebskosten werden in Abzug gebracht (Mittelwerte aus dem Betriebskostenspiegel Deutschland). Die neuen Unterkunftsrichtlinien werden derzeit vom kommunalen Träger erstellt und müssen noch den kommunalen Gremien vorgelegt werden. Aktuell stehen diesem dem Jobcenter noch nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Neu-Ulm
_BA-Jobcenter Neu-Ulm-Geschäftsführung möchte die Nachricht "Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]"…
Von
Jobcenter Neu-Ulm
Betreff
Rückruf: Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]
Datum
22. Januar 2020 11:06
Status
_BA-Jobcenter Neu-Ulm-Geschäftsführung möchte die Nachricht "Kosten der Unterkunft und Heizung [#174199]" zurückrufen.

Dokumente