Kosten der Verkehrsbeeinflussungsanlagen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir die jährlichen Ausgaben für folgende verkehrstechnische Anlagen:

-Netzbeeinflussungsanlagen
-Streckenbeeinflussungsanlagen
-Temporäre Seitenstreifenfreigaben

auf Bundesfernstraßen mit. Bitte unterscheiden Sie hierbei in Neubau bzw. Ausbau sowie Wartung.

Bestehen konkrete Pläne/Budgets für den weiteren Ausbau der oben genannten Anlagen in den kommenden Jahren? Bitte teilen Sie mir diese ebenfalls mit.

Herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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Nick Mieth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir die jährlichen Ausgaben für folgende verkehrstechnis…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Nick Mieth
Betreff
Kosten der Verkehrsbeeinflussungsanlagen [#273760]
Datum
22. März 2023 16:10
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir die jährlichen Ausgaben für folgende verkehrstechnische Anlagen: -Netzbeeinflussungsanlagen -Streckenbeeinflussungsanlagen -Temporäre Seitenstreifenfreigaben auf Bundesfernstraßen mit. Bitte unterscheiden Sie hierbei in Neubau bzw. Ausbau sowie Wartung. Bestehen konkrete Pläne/Budgets für den weiteren Ausbau der oben genannten Anlagen in den kommenden Jahren? Bitte teilen Sie mir diese ebenfalls mit. Herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nick Mieth Anfragenr: 273760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273760/ Postanschrift Nick Mieth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Mieth, wir kommen auf Ihren IFG-Antrag vom 22.03.2023 zurück. Es gibt bei der Autobahn GmbH…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Kosten der Verkehrsbeeinflussungsanlagen [#273760]
Datum
11. April 2023 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mieth, wir kommen auf Ihren IFG-Antrag vom 22.03.2023 zurück. Es gibt bei der Autobahn GmbH des Bundes keinen Kostensammler für Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA). Die Ermittlung der konkreten Daten für VBA – entsprechend Ihrem Antrag für Netzbeeinflussungsanlagen, Streckenbeeinflussungsanlagen, temporäre Seitenstreifenfreigaben– ist uns nicht möglich; auch die reinen Wartungskosten für VBA-Anlagen lassen sich nicht separieren. Wir können nur Näherungswerte aus dem Rechnungswesen zusammenführen. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich daher nicht um eine einfache Auskunft, sondern um die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, bei denen ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Gewährung des Informationszuganges entsteht. Für die Bescheidung Ihres Antrages würden Gebühren im Bereich von voraussichtlich 300 € des Gebührenrahmens von 60-500 € Euro anfallen (§ 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung – Anlage Nr.1.3). Folgende öffentliche Quellen informieren über die Investitionen der Autobahn GmbH in die Verkehrsbeeinflussungsanlagen: • Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021-2025 der Autobahn GmbH (https://www.autobahn.de/fileadmin/user_upload/Autobahn_Finanzierungs-und-Realisierungsplan_2020_11_V16_JB_final.pdf), Seite 7 • Bundeshaushaltsplan (https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2022/soll/BHH 2022 gesamt.pdf<https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2022/soll/BHH%202022%20gesamt.pdf>), Einzelplan 12, Titelgruppe 891 11-721 – leichter zu finden über die Suchfunktion „Verkehrsbeeinflussungsanlagen“ Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob Sie angesichts des voraussichtlich entstehenden Aufwands an Ihrem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen