Kosten der Verkündungsplattform recht.bund.de

1) Welche Kosten entstanden Ihrer Behörde für die Planung und Erstellung der Verkündungsplattform recht.bund.de?
2) Welche Ausgaben sind jährlich für das Betreiben des Webservices recht.bund.de vorgesehen?

Ergebnis der Anfrage

BMJ hat nur initial das Sollkonzept aus dem regulären Haushalt erarbeitet - Feinkonzept, die technische Umsetzung und der laufende Betrieb der Webseite sind ausschließlich aus dem Haushalt des BMI finanziert.
Folgeanfrage an das BMI: https://fragdenstaat.de/a/268150

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche Kosten entstanden Ihrer Beh…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Verkündungsplattform recht.bund.de [#267011]
Datum
4. Januar 2023 22:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Kosten entstanden Ihrer Behörde für die Planung und Erstellung der Verkündungsplattform recht.bund.de? 2) Welche Ausgaben sind jährlich für das Betreiben des Webservices recht.bund.de vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0078 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2023 - Kosten der Verkündungsplattform recht.bund.de [#267011]
Datum
18. Januar 2023 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0078 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4. Januar 2023 gestellten Fragen "1) Welche Kosten entstanden Ihrer Behörde für die Planung und Erstellung der Verkündungsplattform recht.bund.de? 2) Welche Ausgaben sind jährlich für das Betreiben des Webservices recht.bund.de vorgesehen?“ teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für die Planung und Erstellung der Verkündungsplattform sind dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) nur insoweit Kosten entstanden, als die Finanzierung nicht durch das Programm der Dienstekonsolidierung als Teil der Informationstechnik (IT) - Konsolidierung des Bundes erfolgt ist, das zentral durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) finanziert wird (Einzelplan 06 im Bundeshaushalt). In der Anfangsphase des Projekts (Sollkonzept) erfolgte teilweise eine Finanzierung durch den BMJ-Haushalt, wobei eine Abgrenzung des Beitrags zur Verkündungsplattform nicht möglich ist. Das anschließende Feinkonzept, die technische Umsetzung und der laufende Betrieb der Webseite sind ausschließlich aus dem Haushalt des BMI finanziert. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, herzlichen Dank für die Antwort, die Aufschlüsselung, sowie den Verweis an das BMI. Mit freundlichen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. Januar 2023 - Kosten der Verkündungsplattform recht.bund.de [#267011]
Datum
19. Januar 2023 15:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für die Antwort, die Aufschlüsselung, sowie den Verweis an das BMI. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267011/