Kosten der Waffenlieferungen an die Ukraine

Derzeit übertreffen sich die Politiker bei der Ankündigung neuer Waffenlieferungen (und Munition) an die Ukraine. Wie hoch sind die summierten Kosten bislang? und wer finanziert eigentlich diese Waffenlieferungen? Mir ist nicht wohl dabei mit ansehen zu müssen, dass einem in der Korruptionsstatistik Entwicklungsland Milliarden geschenkt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Volkmar Schnabel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit übertreffen sich die Politike…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Volkmar Schnabel
Betreff
Kosten der Waffenlieferungen an die Ukraine [#280507]
Datum
5. Juni 2023 13:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit übertreffen sich die Politiker bei der Ankündigung neuer Waffenlieferungen (und Munition) an die Ukraine. Wie hoch sind die summierten Kosten bislang? und wer finanziert eigentlich diese Waffenlieferungen? Mir ist nicht wohl dabei mit ansehen zu müssen, dass einem in der Korruptionsstatistik Entwicklungsland Milliarden geschenkt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volkmar Schnabel Anfragenr: 280507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280507/ Postanschrift Volkmar Schnabel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volkmar Schnabel

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V513 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Kosten der Waffenlieferungen an die Ukraine [#280507]
Datum
20. Juni 2023 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V513 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Juni 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schnabel, zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. Juni 2023 (Bezug) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschten Informationen sind auf der Homepage der Bundesregierung öffentlich einsehbar. Die Informationen zu den Waffenlieferungen werden dort kontinuierlich aktualisiert. Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514 Bei der Abgabe von Rüstungsgütern an die Ukraine verzichtet die Bundesregierung gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit Haushaltsvermerk Nr. 1 bei Kapitel 1410 Titelgruppe 01 auf eine Kostenerstattung. Lieferungen der Industrie werden, wie auf der Internetseite der Bundesregierung ausgeführt, aus Mitteln der Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert. Mit freundlichen Grüßen