Kosten der Weihnachts(gruß)karten

Anfrage an: Polizei Berlin

- Kosten für die Gestaltung der Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020
- Anzahl der gedruckten und versendeten Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020
- Insgesamtkosten (inkl Versand) für Erstellung, Bearbeitung und Versand der Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Weihnachts(gruß)karten [#210003]
Datum
28. Januar 2021 15:48
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kosten für die Gestaltung der Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020 - Anzahl der gedruckten und versendeten Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020 - Insgesamtkosten (inkl Versand) für Erstellung, Bearbeitung und Versand der Weihnachts(gruß)karten der Polizei Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210003/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen