Kosten des HISPOS-Systems und Alternativen

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte geben Sie mir folgende Auskunft:
Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungs-, Lizenz-, Wartungs- und andere Kosten des bestehenden HISPOS/LSF-Systems?

Falls das HISPOS-System durch eine neue Software abgelöst werden soll: Wie heißt die von der Universitätsverwaltung bevorzugte neue Software-Lösung, wie hoch ist das dafür vorgesehene Budget und wie hoch fallen die oben genannten Kosten für das neue System aus. Bitte nennen Sie auch einmalige Einführungs- und Migrationskosten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2014
  • Frist
    20. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte geben Sie mir folgende Auskunft: Wie hoch si…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des HISPOS-Systems und Alternativen [#8171]
Datum
16. Dezember 2014 23:24
An
Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte geben Sie mir folgende Auskunft: Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungs-, Lizenz-, Wartungs- und andere Kosten des bestehenden HISPOS/LSF-Systems? Falls das HISPOS-System durch eine neue Software abgelöst werden soll: Wie heißt die von der Universitätsverwaltung bevorzugte neue Software-Lösung, wie hoch ist das dafür vorgesehene Budget und wie hoch fallen die oben genannten Kosten für das neue System aus. Bitte nennen Sie auch einmalige Einführungs- und Migrationskosten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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