Kosten des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" am Karolinenplatz

Anfrage an: Stadt Darmstadt

die Kommunikation, insbesondere zu den Kosten, bezüglich des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" zwischen Karolinenplatz und Herrngarten.
Falls diese keine Gesamtkosten enthält, bitte ich Sie, mir diese auch noch explizit zu nennen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikation, insbesondere z…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" am Karolinenplatz [#284910]
Datum
28. Juli 2023 11:49
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation, insbesondere zu den Kosten, bezüglich des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" zwischen Karolinenplatz und Herrngarten. Falls diese keine Gesamtkosten enthält, bitte ich Sie, mir diese auch noch explizit zu nennen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284910/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 28. Juli wurde an das Büro der Bürgerbeauftragten das al…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Wtrlt: [Extern]Kosten des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" am Karolinenplatz [#284910]
Datum
31. Juli 2023 16:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
10,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 28. Juli wurde an das Büro der Bürgerbeauftragten das als zentrale koordinierende Stelle für die Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung zuständig ist, weitergeleitet und bestätigen hiermit den Eingang. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 28.07.2…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]Kosten des Kunstwerks "Die Schattenseite des Regenbogens" am Karolinenplatz [#284910]
Datum
10. August 2023 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug Ihre Anfrage über "Frag den Staat" vom 28.07.2023 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Das Kunstwerk "Die Schattenseite des Regenbogens", das im Oktober 2022 eingeweiht wurde, geht zurück auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2016. Die weitere Kommunikation hierzu ist in mehreren Artikel auf der städtischen Internetseite einsehbar: 29.04.2020 https://www.darmstadt.de/presseservice/einzelansicht/news/mahnmal-fuer-die-opfer-des-paragrafen-175 13.07.2020 https://www.darmstadt.de/nachrichten/darmstadt-aktuell/news/mahnmal-fuer-die-opfer-des-paragrafen-175-1 23.11.2021 https://www.darmstadt.de/presseservice/einzelansicht/news/mahnmal-fuer-die-opfer-des-paragrafen-175-2 Zur Realisierung des Mahnmals waren 40.000 ( tel:40000) € vorgesehen. Durch die Coronapandemie und dem Krieg zwischen de Ukraine und Russland kam es aber zu Verzögerung bei der Realisierung und infolge zu Materialkostensteigerungen, so dass sich die Gesamtkosten auf rd. 51.820 € erhöht haben. Freundliche Grüße