Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket

Mich würde interessieren, welche Hauptziele seinerzeit der Entscheidung zugrunde lagen, das Landesticket für die Beschäftigten im Land Hessen einzuführen. Ich bitte dabei auch auf die tarifvertragliche Entwicklung seinerzeit einzugehen. Weiter würde mich interessieren, welche Kosten das Land Hessen pro einzelnem Landesticket monatlich aufbringen muss? Mich würde zudem interessieren, wie die Landesregierung dazu steht, als Ersatz für das Landesticket das 49 € Ticket (deutschlandweit) einzuführen. Hier sehe ich insbesondere einen Ansatzpunkt darin, dass nun tatsächlich alle Beschäftigten von ihrem Wohnort zur Dienststelle die Angebote des ÖPNV nutzen können und nicht ggf. noch persönliche zusätzliche Kosten für das Erreichen des Geltungsbereiches des Landestickets aufbringen zu müssen.

Ergebnis der Anfrage

Ich hatte mich an die zentralste Stelle im Land gewendet. Von dort wurde ich nun an zwei andere Stellen verwiesen.

—- beginn —-
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei der Hessischen Staatskanzlei zu Ihrem Begehren keine amtlichen Informationen in diesem Sinne vorhanden sind, die einem Zugangsanspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG unterliegen. Möglicherweise verfügen das Hessische Ministerium des Innern und für Sport oder das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über entsprechende Informationen, die Sie über Poststelle@hmdis.hessen.de<mailto:Poststelle@hmdis.hessen.de> bzw. Poststelle@wirtschaft.hessen.de<mailto:Poststelle@wirtschaft.hessen.de> erreichen. Möglicherweise sind auch die Informationen auf der nachstehenden Internetseite für Sie von Interesse: Landesticket - Für Hessen unterwegs | innen. hessen.de<https://innen.hessen.de/buerger-staat/a…>
—- ende —-

Nach meiner persönlichen Auffassung ist das genau dieses Behördenpingpong, was das Bürger und Bürgerinnen nervt. Meine Erwartung ist, dass entweder die Anfrage direkt im Land Hessen weitergeleitet oder die Antwort von den entsprechenden Ressorts eingeholt und dann zur Verfügung gestellt wird. Ich möchte dabei betonen, dass ich meine Anfrage nicht bei einem Forstbetetrieb eingereicht und somit erkennbar die „falsche“ Stelle adressiert habe. Hier wurde genau wegen der nicht erkennbaren klaren Zuständigkeit die zentralste Stelle im Land adressiert.

Es ist auch befremdlich, warum man über E-Mail die Fragen an die genannten Behörden senden möchte. Soll hier der Weg über die Plattform „Frag den Staat“ ausgehöhlt und Transparenz verschleier werden?

Ich bin mit dieser Form der Beantwortung nicht zufrieden!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket [#279163]
Datum
18. Mai 2023 08:03
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde interessieren, welche Hauptziele seinerzeit der Entscheidung zugrunde lagen, das Landesticket für die Beschäftigten im Land Hessen einzuführen. Ich bitte dabei auch auf die tarifvertragliche Entwicklung seinerzeit einzugehen. Weiter würde mich interessieren, welche Kosten das Land Hessen pro einzelnem Landesticket monatlich aufbringen muss? Mich würde zudem interessieren, wie die Landesregierung dazu steht, als Ersatz für das Landesticket das 49 € Ticket (deutschlandweit) einzuführen. Hier sehe ich insbesondere einen Ansatzpunkt darin, dass nun tatsächlich alle Beschäftigten von ihrem Wohnort zur Dienststelle die Angebote des ÖPNV nutzen können und nicht ggf. noch persönliche zusätzliche Kosten für das Erreichen des Geltungsbereiches des Landestickets aufbringen zu müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Staatskanzlei
R2 i.V. - RUV12/0647/0072 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 18. Mai 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
WG: Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket [#279163]
Datum
23. Mai 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
image002.png
5,8 KB


R2 i.V. - RUV12/0647/0072 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 18. Mai 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 18. Mai 2023 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie darin um Beantwortung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Landestickets Hessen sowie des 49 Euro-Tickets. Der Vierte Teil des HDSIG gewährt jedermann gegenüber öffentlichen Stellen einen im Wesentlichen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese sind in § 80 Abs. 1 HDSIG definiert als „alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Der Zugangsanspruch bezieht sich nur auf amtliche Informationen, über die die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist (hier: die Staatskanzlei), verfügt (§ 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG). Die Staatskanzlei erteilt daher keine Auskünfte über Informationen, die bei anderen Stellen der Landesregierung vorhanden sein mögen, sondern ausschließlich über solche, die bei ihr selbst vorliegen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei der Hessischen Staatskanzlei zu Ihrem Begehren keine amtlichen Informationen in diesem Sinne vorhanden sind, die einem Zugangsanspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG unterliegen. Möglicherweise verfügen das Hessische Ministerium des Innern und für Sport oder das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über entsprechende Informationen, die Sie über <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> bzw. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erreichen. Möglicherweise sind auch die Informationen auf der nachstehenden Internetseite für Sie von Interesse: Landesticket - Für Hessen unterwegs | innen. hessen.de<https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/landesticket-fuer-hessen-unterwegs> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich hatte mich an die zentralste Stelle im Land gewendet. Von dort wurde ich nun an zwei andere Stelle…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket [#279163]
Datum
4. Juni 2023 08:17
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich hatte mich an die zentralste Stelle im Land gewendet. Von dort wurde ich nun an zwei andere Stellen verwiesen. —- beginn —- Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei der Hessischen Staatskanzlei zu Ihrem Begehren keine amtlichen Informationen in diesem Sinne vorhanden sind, die einem Zugangsanspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG unterliegen. Möglicherweise verfügen das Hessische Ministerium des Innern und für Sport oder das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über entsprechende Informationen, die Sie über <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> bzw. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erreichen. Möglicherweise sind auch die Informationen auf der nachstehenden Internetseite für Sie von Interesse: Landesticket - Für Hessen unterwegs | innen. hessen.de<https://innen.hessen.de/buerger-staat/a> —- ende —- Nach meiner persönlichen Auffassung ist das genau dieses Behördenpingpong, was das Bürger und Bürgerinnen nervt. Meine Erwartung ist, dass entweder die Anfrage direkt im Land Hessen weitergeleitet oder die Antwort von den entsprechenden Ressorts eingeholt und dann zur Verfügung gestellt wird. Ich möchte dabei betonen, dass ich meine Anfrage nicht bei einem Forstbetetrieb eingereicht und somit erkennbar die „falsche“ Stelle adressiert habe. Hier wurde genau wegen der nicht erkennbaren klaren Zuständigkeit die zentralste Stelle im Land adressiert. Es ist auch befremdlich, warum man über E-Mail die Fragen an die genannten Behörden senden möchte. Soll hier der Weg über die Plattform „Frag den Staat“ ausgehöhlt und Transparenz verschleier werden? Ich bin mit dieser Form der Beantwortung nicht zufrieden! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Staatskanzlei
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juni 2023 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Hessische Staatskanzlei
R 2 i.V. - RUV12/0647/0072 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
AW: WG: Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket [#279163]
Datum
6. Juni 2023 11:39
Status
R 2 i.V. - RUV12/0647/0072 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich bei Anträgen auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG um ein formalisiertes Verfahren, für dessen Durchführung z. B. bestimmte Fristen gelten. Der Zugang zu amtlichen Informationen kann zudem nur von derjenigen Stelle gewährt werden, die über die begehrten Informationen verfügt, d. h. die Informationen müssen bei der auskunftspflichtigen Stelle selbst vorliegen. Für den Fall, dass die angerufene Stelle wie im vorliegenden Fall nicht zugleich die informationspflichtige Stelle ist, bestimmt § 85 Abs. 1 Satz 2 HDSIG ausdrücklich, dass die angerufene Stelle der antragstellenden Person die informationspflichtige Stelle benennen soll. Dies ist - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - in Ihrem Fall geschehen. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage war nicht möglich, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Selbstverständlich bleibt es Ihnen überlassen, ob und in welcher Form Sie mit der informationspflichtigen Stelle Kontakt aufnehmen möchten. Die Angabe der zentralen E-Mail-Adressen der beiden möglicherweise betroffenen Ministerien sollte lediglich der Arbeitserleichterung dienen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wollte gern informieren, dass ich mit meinen Gedankengängen nicht ganz so falsch gelegen hatte - s…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten des Landesticket Hessen und Einführung 49 € Ticket [#279163]
Datum
7. Juni 2023 16:17
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img-1281.jpeg
1,1 MB
Guten Tag, ich wollte gern informieren, dass ich mit meinen Gedankengängen nicht ganz so falsch gelegen hatte - siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - img-1281.jpeg Anfragenr: 279163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessische Staatskanzlei
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juni 2023 16:18
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.