Kosten des Prozesses gegen Holger Kreymeier gegen Radio Bremen ,,Infokrieg"

Anfrage an: Radio Bremen

Alle angefallenen anwaltlichen und gerichtlichen kosten des Klageverfahrens (dazu gehören alle Zahlungen an die in dieser Sache von Radio Bremen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei inklusive außergerichtlicher Kosten wie z.B. Gebühren für die Ausfertigung von Abmahnung(en), Beratungsgebühren, Vergütung der Anwaltskanzlei Radio Bremens, Kosten der eingelegten Berufung) in der Sache Holger Kreymeier gegen Radio Bremen wegen des Urheberrechtverstoßes beim Bericht über den Beitrag ,,Infokrieg - wie die neuen rechten die Medien hacken".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Prozesses gegen Holger Kreymeier gegen Radio Bremen ,,Infokrieg" [#252262]
Datum
28. Juni 2022 00:19
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle angefallenen anwaltlichen und gerichtlichen kosten des Klageverfahrens (dazu gehören alle Zahlungen an die in dieser Sache von Radio Bremen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei inklusive außergerichtlicher Kosten wie z.B. Gebühren für die Ausfertigung von Abmahnung(en), Beratungsgebühren, Vergütung der Anwaltskanzlei Radio Bremens, Kosten der eingelegten Berufung) in der Sache Holger Kreymeier gegen Radio Bremen wegen des Urheberrechtverstoßes beim Bericht über den Beitrag ,,Infokrieg - wie die neuen rechten die Medien hacken".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252262/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Radio Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Sie werden fristgerecht eine Antwo…
Von
Radio Bremen
Betreff
AW: Kosten des Prozesses gegen Holger Kreymeier gegen Radio Bremen ,,Infokrieg" [#252262]
Datum
28. Juni 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Sie werden fristgerecht eine Antwort bekommen. Mit freundlichen Grüßen

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Radio Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 28. Juni 2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bei…
Von
Radio Bremen
Betreff
AW: Kosten des Prozesses gegen Holger Kreymeier gegen Radio Bremen ,,Infokrieg" [#252262]
Datum
21. Juli 2022 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 28. Juni 2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bei dem von Ihnen angesprochenen Verfahren handelt es sich um eine urheberrechtliche Klage Radio Bremens gegen die Alsterfilm GmbH. Ergebnis dessen ist, dass die Alsterfilm GmbH den weit überwiegenden Teil der gerichtlich durch Radio Bremen geltend gemachten Passagen rechtswidrig genutzt hat. Die Nutzung dieser Ausschnitte wurde ihr nunmehr gerichtlich untersagt. Radio Bremen hat eine externe Anwaltskanzlei beauftragt, weil sich nach der von uns veranlassten Sperrung des Beitrags auf der Plattform von „YouTube“ durch den Widerspruch der Alsterfilm GmbH, dessen Geschäftsführer Herr Kreymeier ist, abzeichnete, dass sich diese Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lassen wird. Denn YouTube verlangt in solchen Fällen die Vorlage der Kopie einer entsprechenden Klage. Beim Landgericht herrscht ein sogenannter Anwaltszwang, d.h. für die Postulationsfähigkeit bedarf es eines Rechtsanwalts. Die Vertretung des Arbeitgebers vor dem – in einem Fall wie diesem schon aufgrund des Streitwerts zuständigen – Landgericht ist den in der Rechtsabteilung Radio Bremens tätigen Jurist:innen gesetzlich verboten. Das folgt aus § 46c BRAO. Da eine solche Klage also nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann, ist es in solchen Zusammenhängen immer sinnvoll, den für die gerichtliche Durchsetzung unserer Ansprüche zu beauftragenden Rechtsanwalt früh einzubinden. Der beauftragte Rechtsanwalt hat Radio Bremen sodann auch im gerichtlichen Verfahren vertreten (Landgericht und Oberlandesgericht). Im Übrigen gehen die Gerichte, insbesondere auch der Bundesgerichtshof, davon aus, dass die Kosten eingeschalteter externer Rechtanwälte auch dann vom Gegner zu erstatten sind, wenn der in seinen Rechten Verletzte über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Aufgrund des überwiegenden Obsiegens Radio Bremens muss differenziert werden zwischen den derzeit ausgelegten Kosten und Vorschüssen für Rechtsanwalt und Gericht, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) richten und dem Betrag, der verbleibt, sobald entsprechend des überwiegenden Obsiegens Radio Bremens der Verfahrensgegner die ihm auferlegten Kosten erstattet hat. Radio Bremen hat seinem Anwalt auf Basis des RVG die entstandenen Gebühren gezahlt. Die Kostenfestsetzung steht meiner Kenntnis nach noch aus. Die Alsterfilm GmbH hat die unserem Obsiegen entsprechenden Kosten dementsprechend bislang noch nicht erstattet. Vorgerichtliche Abmahnkosten sind in Höhe von 1.171,20 EUR entstanden. Beim Landgericht Berlin kommen Gebühren in Höhe von 2.368,10 EUR hinzu, auf die allerdings die Abmahngebühr hälftig angerechnet, also wieder abgezogen wird. In gleicher Höhe (ohne Anrechnung) müssten der Gegenseite Rechtsanwaltsgebühren entstanden sein. Gerichtskosten für das Landgericht Berlin sind gemäß GKG in Höhe einer dreifachen Gebühr, mithin 1.113,00 EUR, entstanden. Von diesen Kosten hat die Alsterfilm GmbH 81 Prozent zu tragen. Beim Kammergericht Berlin ermäßigten sich die Gerichtsgebühren durch beidseitige Berufungsrücknahme auf 2,0 Gebühren. Nach dem Kostenverzeichnis zum GKG sind dies 742,00 EUR. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich gemäß RVG auf beiden Seiten jeweils auf 1.524,15 EUR. Von den Kosten hat die Alsterfilm GmbH gemäß Beschluss des Kammergerichts 83 Prozent zu tragen. Die Alsterfilm GmbH hat beim Amtsgericht Bremen darüber hinaus mit ihrer Klage wegen 912,80 EUR Abwehrkosten Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Höhe von insgesamt 682,60 EUR verursacht. Mit freundlichen Grüßen